Die kurze Antwort zuerst. Kindergeld hängt an einem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. So steht es in § 62 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes. Meldest du dich ab und gibst beides auf, verlierst du den deutschen Kindergeldanspruch in aller Regel. Zwei Wege führen daran vorbei, und welcher für dich zählt, entscheidet vor allem das Zielland.
Für Familien ist das keine Kleinigkeit. Seit Januar 2026 zahlt die Familienkasse 259 Euro pro Kind und Monat. Bei zwei Kindern ist das ein vierstelliger Betrag im Jahr, der mit dem falschen Timing wegbricht. Ein genauer Blick lohnt sich also, bevor die Abmeldung rausgeht.
Du planst den Wegzug aus Deutschland und hast Kinder, oder du lebst schon im Ausland und fragst dich, was mit dem Kindergeld passiert. Dieser Artikel zeigt, woran der Anspruch hängt, was bei einem Umzug innerhalb der EU gilt, was bei einem Drittstaat wie Argentinien und was du der Familienkasse melden musst. Er ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Woran das Kindergeld hängt
§ 62 Absatz 1 EStG macht zwei Türen auf. Anspruch hat, wer im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Oder wer ohne beides in Deutschland trotzdem unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, nach § 1 Absatz 2 oder auf Antrag nach § 1 Absatz 3 EStG. Der Normalfall ist die erste Tür. Fällt der Wohnsitz weg, ist sie zu.
Dazu kommt eine zweite Bedingung, die leicht untergeht. Nach § 63 Absatz 1 EStG muss auch das Kind einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland, in einem EU-Staat oder im EWR haben. Ziehen die Kinder mit in einen Staat außerhalb dieses Raums, werden sie für das deutsche Kindergeld in aller Regel nicht mehr berücksichtigt. Eine Ausnahme greift nur, wenn du selbst nach § 1 Absatz 2 EStG unbeschränkt steuerpflichtig bleibst und die Kinder in deinem Haushalt leben. Beim klassischen Familienwegzug fallen sonst beide Bedingungen zugleich weg, die beim Elternteil und die beim Kind.
Umzug innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz
Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz koordiniert die Verordnung 883/2004, welches Land die Familienleistung zahlt. Du stehst also meist nicht ganz ohne da, oft zahlt aber ein anderes Land statt Deutschland. Der EWR umfasst Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR, ist aber über ein eigenes Abkommen einbezogen.
Welches Land vorrangig zahlt, richtet sich zuerst nach der Erwerbstätigkeit, dann nach einer Rente, zuletzt nach dem Wohnsitz. Arbeitest du künftig in Spanien, zahlt in aller Regel Spanien die dortige Familienleistung. Deutschland kann nachrangig einen Differenzbetrag drauflegen, allerdings nur wenn das deutsche Kindergeld höher ist als die ausländische Leistung. Ist die ausländische höher, entfällt das deutsche Kindergeld ganz. Diese Rangfolge klären die Träger untereinander, du stellst deinen Antrag im zuständigen Land.
Wegzug in einen Drittstaat wie Argentinien
Außerhalb von EU, EWR und Schweiz gibt es diese Koordinierung nicht. Ziehst du nach Argentinien, in die USA oder nach Thailand und gibst deinen deutschen Wohnsitz auf, endet das deutsche Kindergeld mit dem Monat, in dem die Voraussetzungen wegfallen. Das gilt auch dann, wenn du vorher jahrelang eingezahlt und bezogen hast. Ein Anspruch im neuen Land richtet sich allein nach dem dortigen Recht und hat mit Deutschland nichts mehr zu tun.
In meiner eigenen Vorbereitung auf Argentinien ist das ein Punkt, den ich früh eingeplant habe. Das Kindergeld fällt mit dem Wegzug weg, und zwar für beide Kinder gleichzeitig. Fällt das erst nach dem Umzug auf, hat man im schlechtesten Fall ein paar Monate zu viel bezogen und muss zurückzahlen.
Alle Schritte im Überblick
Die Guides zeigen dir, welche Behörden- und Finanzthemen vor dem Wegzug wann anstehen.
Zu den GuidesWenn du in Deutschland steuerpflichtig bleibst
Es gibt einen schmalen Ausnahmepfad, und er führt durch die zweite Tür aus § 62. Wer ohne Wohnsitz in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bleibt, behält den Kindergeldanspruch. Das trifft vor allem Auslandsbeamte und bestimmte entsandte Beschäftigte nach § 1 Absatz 2 EStG. Daneben steht § 1 Absatz 3 EStG, die Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig auf Antrag, wenn deine Einkünfte fast vollständig aus Deutschland stammen.
Für die meisten Auswanderer bleibt dieser Pfad theoretisch. Verlagerst du deinen Lebensmittelpunkt wirklich und verdienst im neuen Land Geld, fällst du nicht darunter. Trotzdem lohnt es, den eigenen Fall daran zu spiegeln, bevor man das Kindergeld pauschal abschreibt. Nach derzeitiger Rechtslage ist genau das die Grenze zwischen weiterem Anspruch und Wegfall.
Was du der Familienkasse melden musst
Den Wegzug musst du der Familienkasse selbst mitteilen, und zwar unverzüglich. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt reicht nicht, die Familienkasse erfährt davon nicht automatisch. So steht es im Merkblatt der Familienkasse für grenzüberschreitende Fälle, zusammen mit einer klaren Liste, was zu melden ist, vom neuen Wohnsitz über eine Erwerbstätigkeit im Ausland bis zum Bezug einer Rente.
Meldest du zu spät, läuft die Zahlung weiter, obwohl der Anspruch schon weg ist. Das zu Unrecht gezahlte Kindergeld wird dann in der Regel zurückgefordert, oft über mehrere Monate. Eine früh gesetzte Mitteilung erspart dir die Rückforderung und den Ärger. Wer den Wohnsitz sauber abmeldet, hat den passenden Zeitpunkt ohnehin auf dem Schirm.
Kindergeld und Kinderfreibetrag auseinanderhalten
Ein häufiger Denkfehler wirft beides in einen Topf. Kindergeld ist eine laufende monatliche Zahlung. Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der die Einkommensteuer senkt. Das Finanzamt prüft am Jahresende automatisch, welche der beiden Varianten für dich günstiger ausfällt.
Ohne deutschen Wohnsitz und ohne unbeschränkte Steuerpflicht verlierst du für die Zukunft beides. Wie deine Einkünfte in Deutschland nach dem Wegzug behandelt werden, hängt an der beschränkten oder unbeschränkten Steuerpflicht, ein eigenes Thema mit eigenen Regeln.
Was du dir merken solltest
Kindergeld hängt am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. Innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz läuft die Familienleistung weiter, oft zahlt sie aber ein anderes Land, und Deutschland legt höchstens einen Differenzbetrag drauf. Bei einem Wegzug in einen Drittstaat wie Argentinien endet das deutsche Kindergeld mit dem Wegfall der Voraussetzungen, für Eltern und Kinder gleichzeitig.
Melde den Umzug rechtzeitig der Familienkasse, sonst drohen Rückforderungen. Und prüfe vorher, ob du ausnahmsweise unbeschränkt steuerpflichtig bleibst, denn dann bleibt auch der Anspruch. Ziehst du mit Kindern, findest du die nächsten Schritte im Beitrag zu Schule und Kindern beim Auswandern.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick zum Kindergeld beim Wegzug und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Beträge, Freibeträge und Voraussetzungen ändern sich, meist zum Jahreswechsel. Ob und in welchem Land dir Familienleistungen zustehen, klärst du im Einzelfall mit deiner Familienkasse. Redaktioneller Stand August 2026.
Quellen und weiterführende Links
- § 62 EStG: Anspruchsberechtigte, Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt (gesetze-im-internet.de)
- § 63 EStG: Kinder, Wohnsitz in Deutschland, EU oder EWR (gesetze-im-internet.de)
- Familienkasse: Merkblatt Kindergeld in grenzüberschreitenden Fällen, KG 52 EU (Stand Januar 2026)
- Bundesagentur für Arbeit: Kindergeld steigt ab Januar 2026 auf 259 Euro