Für Mieter gilt beim Auswandern die gleiche Kündigungsfrist wie bei jedem anderen Umzug: drei Monate. Das steht in §573c BGB und hängt nicht davon ab, wie lange du schon in der Wohnung wohnst oder wohin du ziehst. Ein Umzug nach Argentinien oder Kanada verkürzt die Frist nicht. Schneller herauskommst du nur über zwei Wege, einen Aufhebungsvertrag mit dem Vermieter oder das Stellen eines Nachmieters, und das auch nur unter Bedingungen.
Ich stecke gerade selbst in dieser Planung und habe mir die Rechtslage genau angeschaut. Das Ergebnis ist unspektakulär, aber wichtig. Wer den Umzugstermin ins Ausland festlegt, ohne die Kündigungsfrist rückwärts zu rechnen, zahlt am Ende für eine leere Wohnung in Deutschland weiter.
Drei Monate Kündigungsfrist nach §573c BGB, Schriftform mit Unterschrift Pflicht. Vorzeitig raus nur per Aufhebungsvertrag oder Nachmieter. Bei einem echten Härtefall muss der Vermieter einen geeigneten Nachmieter akzeptieren. Dazu kommt die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen.
Die reguläre Kündigung: drei Monate, immer
Der Standardfall ist der unbefristete Mietvertrag. Hier kannst du jederzeit mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Diese Frist ist zu deinen Gunsten fest. Ein Vermieter darf sie im Vertrag nicht verlängern, eine solche Klausel wäre unwirksam und es blieben die drei Monate. Nur eine kürzere Frist kann wirksam vereinbart sein.
Auf den Tag genau zählt der Zugang. Deine Kündigung muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats vorliegen, damit dieser Monat mitzählt. Das Mietverhältnis endet dann zum Ablauf des übernächsten Monats. Ein Beispiel: Geht die Kündigung bis zum dritten Werktag im September beim Vermieter ein, endet der Vertrag am 30. November. Der Samstag zählt bei dieser Rechnung als Werktag, der Sonntag nicht.
Eine Wohnungskündigung braucht nach §568 BGB die Schriftform, also Papier mit eigenhändiger Unterschrift. E-Mail, SMS oder eine Nachricht im Mieterportal reichen nicht und sind unwirksam. Schicke das Schreiben per Einwurfeinschreiben und hebe den Beleg auf. Bei mehreren Mietern im Vertrag müssen alle unterschreiben.
Vorzeitig raus: Aufhebungsvertrag oder Nachmieter
Wenn dein Ausreisetermin vor dem Ende der drei Monate liegt, hilft nur eine einvernehmliche Lösung. Die sauberste ist der Aufhebungsvertrag. Du und der Vermieter einigt euch schriftlich auf einen früheren Endtermin. Der Vermieter muss darauf nicht eingehen, aber viele tun es, wenn die Wohnung gefragt ist und schnell neu vermietet werden kann. Frag früh und freundlich, nicht erst zwei Wochen vor dem Flug.
Der zweite Weg ist der Nachmieter. Hier gilt eine wichtige Unterscheidung. Ein Recht, einen Nachmieter zu stellen und dadurch vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen, hast du nur, wenn dein Mietvertrag eine Nachmieterklausel enthält. Steht sie drin, darf der Vermieter einen von dir vorgeschlagenen, geeigneten Nachmieter nicht willkürlich ablehnen. Ablehnen darf er nur aus sachlichem Grund, etwa bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit. Selbst mit Klausel steht dem Vermieter aber eine angemessene Frist zu, den Vorschlag zu prüfen.
Der Härtefall: Nachmieter auch ohne Klausel
Steht keine Nachmieterklausel im Vertrag, gibt es trotzdem einen Ausweg, allerdings einen engen. Wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses für dich eine unbillige Härte bedeuten würde, kann ein berechtigtes Interesse an der vorzeitigen Beendigung bestehen. Dann muss der Vermieter ausnahmsweise einen geeigneten Nachmieter akzeptieren. Ein beruflich bedingter Umzug ins Ausland kann ein solches Interesse begründen, sicher ist das aber nicht in jedem Fall, denn die Gerichte entscheiden hier einzelfallabhängig.
In der Praxis läuft es meist darauf hinaus, dass du dem Vermieter aktiv passende Nachmieter präsentierst. Häufig wird verlangt, gleich mehrere zumutbare Kandidaten anzubieten, damit der Vermieter eine echte Auswahl hat. Feste Zahlen dazu gibt das Gesetz nicht vor, die kursieren nur als Faustregel. Wichtig ist, dass die Vorschläge solvent und ernsthaft sind. Halte alles schriftlich fest, damit du im Streitfall nachweisen kannst, dass du dich bemüht hast.
Die Wohnung ist nur ein Vertrag von vielen. Strom, Internet, Rundfunkbeitrag und der Handyvertrag laufen weiter, wenn du sie nicht kündigst. Wie du den Mobilfunkvertrag beim Wegzug ins Ausland sauber beendest, steht im Beitrag zum Mobilfunkvertrag beim Auswandern.
Befristet, Kündigungsverzicht, Staffelmiete
Nicht jeder Vertrag ist unbefristet. Bei einem echten Zeitmietvertrag, der aus einem im Vertrag genannten Grund befristet ist, ist die ordentliche Kündigung während der Laufzeit ausgeschlossen. Dann bleiben nur der Aufhebungsvertrag oder der Nachmieter. Das Gleiche gilt, wenn ihr einen Kündigungsverzicht vereinbart habt. So ein Verzicht bindet dich für die vereinbarte Zeit, ist aber nur bis zu vier Jahren zulässig.
Bei einer Staffelmiete kann ein Kündigungsausschluss von bis zu vier Jahren vereinbart sein. Bei einer Indexmiete ist das nicht erlaubt. Der Blick in den eigenen Vertrag lohnt sich deshalb, bevor du den Flug buchst. Steht dort ein Ausschluss, musst du deinen Umzugsplan entweder daran anpassen oder früh das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
Alle Kündigungen in der richtigen Reihenfolge
Die Guides zeigen dir, welche Verträge und Behördengänge wann fällig sind. Damit dir keine Frist im Rücken sitzt, wenn der Umzugstermin näher rückt.
Guides ansehenKündigen und abmelden: der Zeitplan
Die Wohnungskündigung hängt eng mit der Abmeldung beim Einwohnermeldeamt zusammen. Wer Deutschland verlässt und keine Wohnung im Land behält, muss sich nach §17 Bundesmeldegesetz abmelden. Die Frist beträgt zwei Wochen nach dem Auszug, frühestens eine Woche vorher ist die Abmeldung möglich. Wer das versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro nach §54 BMG.
| Zeitpunkt | Was zu tun ist |
|---|---|
| 3 bis 4 Monate vorher | Mietvertrag prüfen, Frist rückwärts rechnen, bei Bedarf Aufhebung oder Nachmieter mit dem Vermieter besprechen. |
| Mindestens 3 Monate vorher | Schriftliche Kündigung per Einwurfeinschreiben an den Vermieter, Zugang dokumentieren. |
| Letzte Wochen | Wohnungsübergabe, Protokoll, Kaution klären. Auslandsadresse für die Kautionsrückzahlung hinterlegen. |
| 1 Woche vorher bis 2 Wochen nachher | Abmeldung beim Einwohnermeldeamt. Abmeldebescheinigung dauerhaft aufbewahren. |
Ein Punkt, der oft untergeht: die Kaution. Der Vermieter darf sie nach dem Auszug einige Monate einbehalten, bis Nebenkosten und mögliche Schäden geklärt sind. Hinterlege eine erreichbare Adresse oder eine deutsche Kontaktperson, damit das Geld dich im Ausland erreicht. Alles zur Abmeldung selbst steht im Beitrag zum Wohnsitz abmelden beim Auswandern.
Was du dir merken solltest
Der Umzug ins Ausland gibt dir keine kürzere Kündigungsfrist. Es bleiben die drei Monate nach §573c BGB, in Schriftform und mit dokumentiertem Zugang. Willst du früher raus, brauchst du das Einverständnis des Vermieters über einen Aufhebungsvertrag oder du stellst einen Nachmieter. Eine Nachmieterklausel im Vertrag macht das leicht, ohne sie geht es nur über den engen Weg des berechtigten Interesses.
Wer den Umzugstermin von hinten durchrechnet, den Vertrag früh prüft und die Abmeldung nicht vergisst, kommt ohne Doppelmiete und ohne Bußgeld aus der Sache heraus. Das ist keine Raketenwissenschaft, aber es will rechtzeitig angefasst werden.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick zur Kündigung der Mietwohnung beim Auswandern und ersetzt keine Rechtsberatung. Der Einzelfall hängt vom konkreten Mietvertrag und der Rechtsprechung ab. Verbindliche Auskunft geben ein Mietrechtsanwalt oder der örtliche Mieterverein. Stand: Juli 2026.