Für das Portugal D7 Visum musst du 2026 ein passives Einkommen von mindestens 920 Euro pro Monat nachweisen, also 11.040 Euro im Jahr. Das ist genau der portugiesische Mindestlohn, an den die Schwelle gekoppelt ist. Kommt ein Ehepartner dazu, sind es 50 Prozent mehr, pro Kind unter 18 nochmal 30 Prozent. Das ist die ganze Einstiegshürde beim Geld.
Klingt machbar, und das ist es auch. Trotzdem scheitern Anträge oder gehen schief, weil zwei Dinge unterschätzt werden: was Portugal als passives Einkommen anerkennt, und was steuerlich nach dem Umzug wirklich passiert. Genau das hat sich nämlich seit 2025 verändert.
Du lebst oder planst zu leben von Rente, Mieteinnahmen, Dividenden oder anderen passiven Quellen und überlegst, ob Portugal mit dem D7 Visum ein realistisches Ziel ist. Wer von Remote-Arbeit lebt, braucht ein anderes Visum. Dazu unten mehr.
Das Einkommen: 920 Euro und woraus es kommen darf
Die Einkommensschwelle ist an den portugiesischen Mindestlohn gekoppelt. Der liegt 2026 bei 920 Euro brutto im Monat, nachdem er zum Jahreswechsel um 50 Euro gestiegen ist. Für den Hauptantragsteller gilt also genau dieser Betrag als Untergrenze, für die Familie kommen Zuschläge dazu.
| Konstellation | Passives Einkommen pro Monat |
|---|---|
| Hauptantragsteller | 920 Euro (100 Prozent Mindestlohn) |
| + Ehepartner | + 460 Euro (50 Prozent) |
| + jedes Kind unter 18 | + 276 Euro (30 Prozent) |
Entscheidend ist das Wort passiv. Anerkannt werden Renten, Mieteinnahmen, Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Also Geld, das fließt, ohne dass du aktiv dafür arbeitest. Einkommen aus laufender Remote-Arbeit oder Freelancing zählt für das D7 grundsätzlich nicht, auch wenn der Kunde im Ausland sitzt.
Neben dem laufenden Einkommen verlangen die Konsulate in der Praxis einen Nachweis über Ersparnisse, üblicherweise in Höhe von etwa einem Jahr Mindestlohn auf einem portugiesischen Bankkonto. Für eine Einzelperson sind das rund 11.040 Euro, bei Familien erhöht sich der Betrag entsprechend der Zuschläge. Die genaue Höhe und Form des Nachweises kann je nach Konsulat leicht abweichen, deshalb gehört dieser Punkt vor dem Termin abgeklärt.
Der Antrag läuft in zwei Stufen
Das D7 ist kein einzelnes Dokument, sondern ein zweistufiger Prozess. Zuerst beantragst du das Visum noch in Deutschland, danach den eigentlichen Aufenthaltstitel in Portugal.
Stufe eins läuft beim zuständigen portugiesischen Konsulat oder über einen Dienstleister wie VFS Global im Wohnsitzland. Die Bearbeitung dauert je nach Konsulat einige Wochen bis hin zu mehreren Monaten. Bewilligt wird zunächst ein Einreisevisum mit rund 120 Tagen Gültigkeit, mit dem du nach Portugal reist.
Stufe zwei ist der Termin bei der Einwanderungsbehörde AIMA in Portugal. Dort bekommst du den Aufenthaltstitel, der zunächst zwei Jahre gilt und danach um drei Jahre verlängert werden kann. Die Verlängerung musst du innerhalb der letzten 30 Tage vor Ablauf beantragen. Wartezeiten auf AIMA-Termine sind in Lissabon und Porto teilweise lang, das gehört in die Zeitplanung.
Portugiesische Steuernummer (NIF), ein portugiesisches Bankkonto, einen Unterkunftsnachweis (Mietvertrag oder Kaufvertrag), eine Krankenversicherung mit Portugal-Deckung, ein Führungszeugnis und die Einkommensnachweise. Mehr zur Krankenversicherung im Ausland steht im Leitfaden zur Krankenversicherung.
Mindestaufenthalt: Portugal will dich wirklich sehen
Das D7 ist kein Visum, das du dir holst und dann zweimal im Jahr vorbeischaust. In den ersten zwei Jahren musst du dich mindestens 16 Monate in Portugal aufhalten und darfst das Land nicht länger als sechs aufeinanderfolgende Monate verlassen. Wer diese Präsenz nicht erfüllt, riskiert, dass der Aufenthaltstitel nicht verlängert wird und der Prozess von vorn beginnt.
Das ist ein wichtiger Unterschied zu reinen Investitionsprogrammen. Das D7 setzt voraus, dass dein Lebensmittelpunkt tatsächlich nach Portugal wandert. Genau deshalb ist es eng mit der Frage verknüpft, was steuerlich passiert.
Das Steuerthema hat sich geändert
Hier wird es ernst, und hier sind viele Online-Ratgeber veraltet. Jahrelang war Portugal für Rentner attraktiv, weil das NHR-Regime (Non-Habitual Resident) ausländische Renten oft mit nur 10 Prozent besteuerte. Dieses Regime ist zum 1. Januar 2025 ausgelaufen.
Der Nachfolger heißt IFICI, manchmal NHR 2.0 genannt. Er begünstigt aber gezielt qualifizierte Tätigkeiten in bestimmten strategischen Branchen wie Forschung, Technologie oder Wissenschaft. Renten fallen ausdrücklich nicht darunter. Wer 2026 als Rentner nach Portugal zieht, kann nicht mehr mit dem alten 10-Prozent-Satz rechnen. Ausländische Renteneinkünfte unterliegen dann grundsätzlich der normalen progressiven Einkommensteuer, die bis 48 Prozent reichen kann.
Steuerfragen beim Wegzug sind individuell und hängen vom Doppelbesteuerungsabkommen, deiner Einkommensart und deinem Wohnsitzstatus ab. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung. Wer mit Rente oder Kapitaleinkünften nach Portugal plant, sollte vor dem Umzug eine Beratung mit Portugal-Bezug einholen. Grundlagen dazu liefert auch der Artikel zum Doppelbesteuerungsabkommen.
Alle Schritte im Überblick
Die Guides zeigen dir, welche Behördentermine wann anstehen. Von Abmeldung bis Ankunft.
Guides ansehenD7 oder D8: Welches Visum passt zu dir?
Der häufigste Fehler ist, das D7 zu beantragen, obwohl man eigentlich aktiv arbeitet. Wer von Remote-Arbeit, Freelancing oder einem laufenden Online-Business lebt, braucht das D8, das Digital Nomad Visa. Dessen Einkommensschwelle liegt deutlich höher, beim Vierfachen des Mindestlohns, 2026 also rund 3.680 Euro im Monat.
| Merkmal | D7 (passives Einkommen) | D8 (Digital Nomad) |
|---|---|---|
| Einkommensart | Renten, Mieten, Dividenden, Zinsen | Aktive Remote-Arbeit, Freelancing |
| Schwelle pro Monat (2026) | 920 Euro | ca. 3.680 Euro |
| Typisches Profil | Rentner, finanziell Unabhängige | Remote-Angestellte, Selbständige |
Inhaber eines D7 dürfen in Portugal übrigens durchaus arbeiten oder ein Unternehmen führen. Der Unterschied liegt im Nachweis bei Antragstellung: Beim D7 musst du belegen, dass du auch ohne Arbeit von deinem passiven Einkommen leben kannst.
Der Weg zur Staatsbürgerschaft ist länger geworden
Wer langfristig denkt, sollte das neue Staatsbürgerschaftsrecht kennen. Mit der Lei Orgânica n.º 1/2026, veröffentlicht am 18. Mai und in Kraft seit dem 19. Mai 2026, ist die nötige Aufenthaltsdauer gestiegen. Für Bürger aus EU- und CPLP-Staaten sind es weiterhin sieben Jahre, für alle anderen jetzt zehn Jahre statt früher fünf.
Wichtig dabei: Die Frist zählt ab Ausstellung des ersten Aufenthaltstitels, nicht ab Antragstellung. Anträge, die bis zum 18. Mai 2026 eingereicht wurden, laufen noch nach dem alten Recht. Eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ist davon unberührt und bleibt nach fünf Jahren legalem Aufenthalt möglich. Geändert hat sich der Zeitpunkt für den Pass, nicht der für das dauerhafte Bleiberecht.
Was du dir merken solltest
Das D7 verlangt 2026 ein passives Einkommen ab 920 Euro im Monat plus Zuschläge für die Familie und Ersparnisse von etwa einem Jahr Mindestlohn. Der Antrag läuft in zwei Stufen, vom Konsulat in Deutschland bis zum AIMA-Termin in Portugal. Du musst wirklich dort leben, mindestens 16 Monate in den ersten zwei Jahren.
Die eigentliche Hausaufgabe ist nicht das Visum, sondern die Steuer. Das alte 10-Prozent-Modell für Renten gibt es nicht mehr. Wer das vorher durchrechnet, geht mit realistischen Erwartungen rein. Und wer aktiv arbeitet statt von Rente oder Kapital zu leben, schaut sich besser direkt das D8 an.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über das Portugal D7 Visum. Einkommensschwellen, Verfahren und steuerliche Regeln ändern sich und werden von Konsulaten unterschiedlich gehandhabt. Verbindliche Auskünfte bekommst du beim zuständigen portugiesischen Konsulat, bei AIMA und für Steuerfragen bei einer Steuerberatung mit Portugal-Bezug. Stand: Mai 2026.
Quellen und weiterführende Links
- Portal für Visa des portugiesischen Außenministeriums (vistos.mne.gov.pt)
- AIMA: Agência para a Integração, Migrações e Asilo (aima.gov.pt)
- Santander: Mindestlohn Portugal 2026 (santander.pt)
- Übersicht zum neuen Staatsbürgerschaftsrecht Lei Orgânica 1/2026
- International Bar Association: Überblick zum IFICI-Steuerregime