Wer auswandert, denkt an Visa, Steuern und Krankenversicherung. An die Rente denken die wenigsten – zumindest nicht sofort. Dabei kann ein Wegzug aus Deutschland erhebliche Auswirkungen auf deine Rentenansprüche haben. Nicht alles davon ist negativ, aber vieles wird teuer, wenn du es zu spät erfährst.
Die gute Nachricht: Deine bisher eingezahlten Beiträge gehen nicht verloren. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Renten weltweit aus. Die schlechte Nachricht: Je nach Zielland kann es Kürzungen geben, staatlich geförderte Produkte wie Riester werden problematisch und die steuerliche Behandlung ändert sich grundlegend.
Dieser Artikel richtet sich an Berufstätige und Selbständige, die Deutschland dauerhaft verlassen wollen und wissen müssen, was mit ihren Rentenansprüchen passiert. Wer bereits Rente bezieht und auswandern möchte, findet hier ebenfalls die wichtigsten Regelungen.
Grundregel: Deine Rente zieht mit – aber nicht immer vollständig
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Renten in fast jedes Land der Welt aus. Das gilt für reguläre Altersrenten, Hinterbliebenenrenten und unter bestimmten Bedingungen auch für Erwerbsminderungsrenten.
Die entscheidende Frage ist nicht ob du Rente bekommst, sondern wie viel. Und das hängt davon ab, wohin du ziehst.
| Zielland-Typ | Rentenhöhe | Besonderheiten |
|---|---|---|
| EU, EWR, Schweiz | Volle Rente, keine Kürzungen | Versicherungszeiten aus diesen Ländern werden gegenseitig anerkannt |
| Abkommensstaaten (z.B. USA, Kanada, Türkei, Brasilien) | In der Regel volle Rente | Sozialversicherungsabkommen regelt Anrechnung von Versicherungszeiten |
| Länder ohne Abkommen (z.B. Argentinien, Thailand, Paraguay) | Mögliche Kürzungen | Bestimmte Sonderzeiten (z.B. Ersatzzeiten) werden nicht berücksichtigt |
Die Kürzungen bei Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen betreffen vor allem sogenannte Sonderzeiten – also Beitragszeiten, die nicht auf eigenen Einzahlungen basieren, sondern z.B. auf Kriegsfolgenrecht oder bestimmten Ersatzzeiten. Für die meisten jüngeren Auswanderer ist das weniger relevant. Trotzdem solltest du vorab prüfen lassen, ob deine Rentenberechnung solche Zeiten enthält.
Deutschland hat mit Argentinien kein Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet: Versicherungszeiten, die du in Argentinien erwirbst, werden in Deutschland nicht angerechnet – und umgekehrt. Deine bereits erworbenen deutschen Rentenansprüche bleiben aber bestehen und werden ausgezahlt.
Freiwillig weiter einzahlen: Wann es sich lohnt
Als deutsche Staatsbürgerin oder Staatsbürger kannst du von überall auf der Welt freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das ist einer der wichtigsten Hebel für Auswanderer – und wird häufig übersehen.
Drei Gründe für freiwillige Beiträge
- Mindestversicherungszeit erfüllen: Für die reguläre Altersrente brauchst du mindestens 5 Jahre (60 Monate) Beitragszeit. Wenn dir nur wenige Monate fehlen, kannst du sie per freiwilliger Einzahlung nachholen.
- Erwerbsminderungsrente sichern: Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass du in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hast. Freiwillige Beiträge können diesen Schutz aufrechterhalten.
- Rentenhöhe steigern: Jeder eingezahlte Euro erhöht deine spätere monatliche Rente. Das kann sich besonders lohnen, wenn du in einem Land mit niedrigen Lebenshaltungskosten lebst.
Was du über die Beitragshöhe wissen musst
Die Höhe deiner freiwilligen Beiträge bestimmst du selbst – innerhalb eines gesetzlich festgelegten Rahmens. Der monatliche Mindestbeitrag liegt bei rund 100 Euro, der Höchstbeitrag bei ca. 1.400 Euro. Die genauen Werte werden jährlich angepasst. Du kannst den Betrag flexibel wählen und jedes Jahr ändern.
Lass dich vor der Ausreise bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos beraten. Dort erfährst du, wie viele Beitragsmonate dir noch fehlen, was dein aktueller Rentenanspruch ist und ob freiwillige Beiträge für deine Situation sinnvoll sind. Die Beratung ist auch telefonisch oder per Videotermin möglich.
Finanzen beim Auswandern im Griff
Steuern, Rente, Versicherungen, Bankkonten – unsere Guides helfen dir, die finanziellen Aspekte der Auswanderung systematisch zu planen.
Guides ansehenRiester-Rente: Was passiert bei der Auswanderung?
Die Riester-Rente ist staatlich gefördert – und genau das wird zum Problem, wenn du Deutschland verlässt. Ob du die Förderung behalten darfst, hängt davon ab, wohin du gehst.
Innerhalb der EU oder des EWR
Ziehst du in ein EU-Land, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz, behältst du deine bisherigen Zulagen und Steuervorteile. Du kannst sogar weiter in den Vertrag einzahlen und neue Zulagen erhalten, sofern du in einem dieser Länder unbeschränkt steuerpflichtig bist. Das hat der Europäische Gerichtshof 2009 klargestellt.
Außerhalb der EU
Wanderst du dauerhaft in ein Nicht-EU-Land aus – also z.B. nach Argentinien, Thailand oder die USA – verlierst du den Anspruch auf zukünftige Zulagen. Und es kommt schlimmer: Die bisher erhaltenen Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert.
Die Rückzahlung läuft nicht sofort als Einmalbetrag. Stattdessen werden bei der späteren Rentenauszahlung 15 Prozent pro Monat einbehalten, bis der volle Betrag plus Zinsen getilgt ist. Das kann die monatliche Riester-Rente über Jahre hinweg deutlich schmälern.
Wenn du planst, später nach Deutschland zurückzukehren, können die Rückforderungen gestundet werden. Kehrst du tatsächlich zurück und wirst wieder unbeschränkt steuerpflichtig, entfällt die Rückzahlung. Trotzdem solltest du den Riester-Vertrag vor der Ausreise genau durchrechnen – in manchen Fällen ist eine Kündigung finanziell günstiger als jahrelange Einbehalte.
Besteuerung der Rente im Ausland
Wer im Ausland lebt und deutsche Rente bezieht, wird in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Das klingt erstmal nach weniger Steuern – ist es aber nicht.
Beschränkt steuerpflichtig bedeutet: Dir steht in Deutschland kein Grundfreibetrag zu. Die Rente wird ab dem ersten Euro besteuert – mit dem steuerpflichtigen Anteil, der je nach Rentenbeginn zwischen 80 und 100 Prozent liegt.
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)
Deutschland hat mit vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen. Diese regeln, welches Land das Recht hat, die Rente zu besteuern. Bei manchen Abkommen liegt das Besteuerungsrecht beim Wohnsitzstaat, bei anderen beim Quellenstaat Deutschland.
Mit populären Auswandererzielen wie Spanien, Portugal, Frankreich oder den USA bestehen solche Abkommen. Mit Argentinien gibt es kein umfassendes DBA für Einkommen. Das bedeutet ein erhöhtes Risiko für Doppelbesteuerung – du zahlst möglicherweise in beiden Ländern Steuern auf die gleiche Rente.
Du kannst beim Finanzamt Neubrandenburg (zuständig für Auslandsrentner) einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellen. Das gibt dir den Grundfreibetrag zurück – allerdings musst du dann dein weltweites Einkommen in Deutschland versteuern. Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Ein Steuerberater mit Auslandserfahrung ist hier die richtige Anlaufstelle.
Was du vor dem Wegzug erledigen solltest
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Wegzug mindestens zwei Monate vorher mitzuteilen. Das hat einen praktischen Grund: Deine Bankverbindung muss rechtzeitig auf ein ausländisches Konto umgestellt werden, damit die Rentenzahlung ohne Unterbrechung weiterläuft.
Darüber hinaus empfehle ich, folgende Punkte vor der Ausreise zu klären:
- Rentenauskunft einholen: Lass dir eine aktuelle Renteninformation zuschicken. Dort siehst du deinen bisherigen Rentenanspruch, die Mindestversicherungszeit und ob Lücken in deinem Versicherungsverlauf bestehen.
- Kontenklärung durchführen: Die Rentenversicherung prüft, ob alle deine Versicherungszeiten korrekt erfasst sind. Das geht am besten persönlich in einer Beratungsstelle – und ist vor dem Wegzug deutlich einfacher als vom Ausland aus.
- Freiwillige Versicherung beantragen: Wenn du weiter einzahlen willst, stelle den Antrag noch in Deutschland. Die Formulare bekommst du bei der Deutschen Rentenversicherung.
- Riester-Vertrag prüfen: Kontaktiere deinen Anbieter und lass dir schriftlich mitteilen, was bei einem Wegzug ins Nicht-EU-Ausland passiert – konkret mit Beträgen.
- Bankverbindung klären: Die Rente kann auf ein ausländisches Konto oder ein deutsches Konto überwiesen werden. Bei Überweisungen ins Ausland fallen je nach Bank und Land Gebühren an. Ein Konto bei einem Anbieter wie Wise oder Revolut kann hier sinnvoll sein.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Fakten
Die Rente ist kein Thema, das du nach der Auswanderung klären solltest – sondern davor. Die wichtigsten Punkte auf einen Blick:
- Deine deutsche Rente wird weltweit ausgezahlt. In EU/EWR-Ländern ohne Kürzungen, bei Drittstaaten ohne Sozialversicherungsabkommen mit möglichen Einschränkungen bei Sonderzeiten.
- Als deutscher Staatsbürger kannst du von überall auf der Welt freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen.
- Riester-Zulagen müssen bei Wegzug in Nicht-EU-Länder zurückgezahlt werden – die Rückforderung wird über monatliche Einbehalte von 15 Prozent verrechnet.
- Im Ausland bist du in Deutschland beschränkt steuerpflichtig – ohne Grundfreibetrag, ab dem ersten Euro.
- Melde deinen Wegzug mindestens zwei Monate vor Ausreise bei der Rentenversicherung und lass vorher eine Kontenklärung durchführen.