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Die meisten Auswanderer beschäftigen sich intensiv mit Visum, Krankenversicherung und dem Wohnsitz abmelden. Die Steuererklärung für das Jahr, in dem sie tatsächlich gehen, gerät dabei oft in den Hintergrund. Das ist riskant. Denn das Finanzamt erwartet auch dann eine vollständige Erklärung, wenn du am 1. Juli dein Flugzeug bestiegen hast und am 31. Dezember längst im Ausland lebst.

Dieser Artikel erklärt, wie die Einkommensteuer im Wegzugsjahr funktioniert, welche Formulare du brauchst und wo die typischen Fehler passieren.

Für wen dieser Artikel relevant ist

Du planst, deinen Wohnsitz in Deutschland aufzugeben und ins Ausland zu ziehen. Du willst verstehen, wie deine Steuererklärung im Jahr des Wegzugs aussieht und welche Pflichten danach bestehen bleiben.

Das Jahresprinzip: Warum es kein halbes Steuerjahr gibt

Die Einkommensteuer in Deutschland ist eine Jahressteuer. Das steht in Paragraf 2 Absatz 7 EStG. Der Veranlagungszeitraum ist immer das vollständige Kalenderjahr, vom 1. Januar bis 31. Dezember. Es gibt keine Möglichkeit, das Jahr beim Finanzamt in zwei Hälften zu teilen.

Konkret bedeutet das: Wenn du am 15. August deinen Wohnsitz in Deutschland abmeldest und nach Argentinien ziehst, wird trotzdem eine Steuererklärung für das gesamte Kalenderjahr fällig. Vom 1. Januar bis 15. August warst du unbeschränkt steuerpflichtig. Ab dem 16. August bist du, sofern du noch deutsche Einkünfte hast, beschränkt steuerpflichtig.

Laut Paragraf 2 Absatz 7 Satz 3 EStG werden die Einkünfte aus beiden Zeiträumen in eine einzige Veranlagung zusammengefasst. Es gibt also nur eine Steuererklärung, nicht zwei getrennte.

Gute Nachricht bei den Freibeträgen

Da die Veranlagung im Wegzugsjahr nach den Grundsätzen der unbeschränkten Steuerpflicht läuft, werden Grundfreibetrag, Kinderfreibeträge und Sonderausgaben in voller Höhe gewährt. Nicht anteilig, sondern komplett. Egal ob du elf Monate oder nur drei Monate in Deutschland gelebt hast.

Anlage WA-ESt: Das Pflichtformular beim Wegzug

Die meisten kennen die Anlage N, die Anlage KAP oder die Anlage V. Weniger bekannt ist die Anlage WA-ESt (Weitere Angaben zur Einkommensteuererklärung). Dieses Formular ist Pflicht, wenn sich dein steuerlicher Status während des Jahres ändert.

Bei einem Wegzug ins Ausland dokumentierst du in der Anlage WA-ESt die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht. In den Zeilen 8 bis 10 gibst du an, wann du deinen Wohnsitz aufgegeben hast und in welches Land du gezogen bist. Das Formular ergänzt den Hauptvordruck ESt 1 A.

Wenn du zum Zeitpunkt des Wegzugs Investmentanteile im Sinne von Paragraf 19 Absatz 3 InvStG gehalten hast, musst du in der Anlage WA-ESt zusätzlich einen fiktiven Veräußerungsgewinn berechnen. Das betrifft vor allem Inhaber von ETF- oder Fondsanteilen mit relevanten Kursgewinnen.

Welches Finanzamt ist nach dem Wegzug zuständig?

Nach dem Wegzug ins Ausland bleibt in der Regel das Finanzamt deines letzten deutschen Wohnsitzes zuständig. Die Rechtsgrundlage dafür ist Paragraf 19 der Abgabenordnung (AO).

Wer nach dem Wegzug keine inländischen Einkünfte mehr hat, bleibt beim letzten Wohnsitzfinanzamt. Wer noch Mieteinnahmen aus einer deutschen Immobilie bezieht oder als Arbeitnehmer mit einem deutschen Arbeitgeber abrechnet, kann unter Umständen beim Betriebsstättenfinanzamt landen.

Ein Sonderfall betrifft Rentner im Ausland: Für die Besteuerung von Renten beschränkt steuerpflichtiger Personen ist das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) zentral zuständig.

Praxis-Tipp

Informiere dein Finanzamt schriftlich über den Wegzug. Die Abmeldung beim Einwohnermeldeamt wird nicht automatisch ans Finanzamt weitergeleitet. Ohne diese Information kann es passieren, dass Vorauszahlungen weiterlaufen oder Mahnungen an eine Adresse gehen, an der du nicht mehr wohnst.

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Progressionsvorbehalt: Wenn ausländische Einkünfte den Steuersatz erhöhen

Nach dem Wegzug verdienst du vielleicht schon im neuen Land Geld. Diese ausländischen Einkünfte sind in Deutschland zwar nicht steuerpflichtig, können aber trotzdem deinen deutschen Steuersatz beeinflussen. Das nennt sich Progressionsvorbehalt und ist in Paragraf 32b EStG geregelt.

Vereinfacht: Das Finanzamt rechnet dein ausländisches Einkommen fiktiv zu deinem deutschen Einkommen hinzu, um den Steuersatz zu ermitteln. Besteuert wird am Ende nur das deutsche Einkommen, aber zu einem höheren Satz. Das kann die Steuerlast im Wegzugsjahr spürbar erhöhen, wenn nach dem Umzug noch relevante Einnahmen im Ausland dazukommen.

Seit 2008 gibt es Ausnahmen: Bestimmte Einkünfte aus EU- und EWR-Staaten, etwa aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder Vermietung, sind vom Progressionsvorbehalt ausgenommen (Paragraf 32b Absatz 1 Satz 2 EStG). Wer in einen Drittstaat wie Argentinien, die USA oder Thailand zieht, profitiert von dieser Ausnahme nicht.

Ehegattensplitting nach dem Wegzug

Die Zusammenveranlagung nach Paragraf 26 EStG setzt voraus, dass beide Ehegatten unbeschränkt steuerpflichtig sind. Zieht einer der Partner ins Ausland und gibt den deutschen Wohnsitz auf, entfällt diese Voraussetzung.

Für Wegzüge innerhalb der EU oder des EWR gibt es eine Sonderregelung: Paragraf 1a EStG ermöglicht unter bestimmten Bedingungen weiterhin die Zusammenveranlagung, wenn der im Ausland lebende Ehepartner Staatsangehöriger eines EU- oder EWR-Staates ist und seinen Wohnsitz in einem dieser Länder hat.

Bei einem Wegzug in einen Drittstaat, also etwa nach Argentinien, Kanada oder Australien, fällt das Ehegattensplitting in der Regel weg. Im Wegzugsjahr selbst kann die Zusammenveranlagung nach aktueller Rechtslage für das gesamte Kalenderjahr noch gewährt werden, wenn die Voraussetzungen zu Beginn des Jahres vorlagen. Für die Folgejahre sieht es dann anders aus.

Wichtig für Verheiratete

Der Verlust des Splittingtarifs kann je nach Einkommenssituation mehrere Tausend Euro pro Jahr ausmachen. Wer in einen Drittstaat zieht, sollte diesen Punkt mit einem Steuerberater durchrechnen, bevor der Umzug stattfindet. Stand April 2026.

Checkliste: Steuererklärung im Wegzugsjahr

Was du vor und nach dem Wegzug steuerlich erledigen solltest:

  1. Finanzamt informieren, dass du deinen Wohnsitz aufgibst. Schriftlich, mit neuem Auslandswohnsitz und voraussichtlichem Wegzugsdatum.
  2. Anlage WA-ESt ausfüllen und mit der Steuererklärung für das Wegzugsjahr einreichen. Zeilen 8 bis 10 betreffen die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht.
  3. Ausländische Einkünfte dokumentieren, die nach dem Wegzug im selben Kalenderjahr anfallen. Diese fließen möglicherweise in den Progressionsvorbehalt ein.
  4. Investmentanteile prüfen. Bei ETF- oder Fondsanteilen kann ein fiktiver Veräußerungsgewinn anfallen (Paragraf 19 Absatz 3 InvStG).
  5. Zusammenveranlagung klären. Wenn du verheiratet bist: Prüfen ob die Zusammenveranlagung im Wegzugsjahr und in Folgejahren noch möglich ist.
  6. Steuervorauszahlungen stoppen. Ohne rechtzeitige Mitteilung an das Finanzamt laufen Vorauszahlungen weiter.

Was du dir merken solltest

Im Wegzugsjahr gibt es nur eine Steuererklärung für das gesamte Kalenderjahr. Die Freibeträge werden komplett gewährt. Dein letztes Wohnsitzfinanzamt bleibt in der Regel zuständig. Die Anlage WA-ESt ist Pflicht. Und der Progressionsvorbehalt kann den Steuersatz nach oben treiben, wenn du im selben Jahr schon im Ausland verdienst.

Die Steuererklärung im Wegzugsjahr ist kein Hexenwerk, aber sie hat mehr bewegliche Teile als eine normale Erklärung. Wer das rechtzeitig einplant, spart sich Ärger mit dem Finanzamt und vermeidet böse Überraschungen bei der Nachzahlung.

Disclaimer

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über die steuerlichen Pflichten im Wegzugsjahr. Individuelle Fälle können erheblich abweichen. Konsultiere für deine konkrete Situation einen Steuerberater mit Erfahrung im internationalen Steuerrecht. Dies ist keine Steuerberatung. Stand: April 2026.

Quellen und weiterführende Links