Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger brauchst du für Spanien kein Visum und keinen Aufenthaltstitel. Die EU-Freizügigkeit erlaubt dir, dort zu leben und zu arbeiten. Drei Dinge solltest du trotzdem früh erledigen, weil ohne sie weder die Gesundheitskarte noch die Bank noch das Finanzamt richtig funktionieren. Du meldest dich in deiner Gemeinde an, du beantragst das Certificado de registro mit deiner NIE, und du klärst die Krankenversicherung.
Dasselbe Verfahren gilt für Staatsangehörige des EWR und der Schweiz, Spanien behandelt sie bei der Registrierung wie EU-Bürger. Dieser Artikel sortiert, was auf dich zukommt und in welcher Reihenfolge. Vieles ist weniger kompliziert, als der Papierkram zunächst aussieht, man muss nur wissen, welcher Schritt auf welchem aufbaut.
Du planst, von Deutschland nach Spanien zu ziehen, und willst wissen, welche Anmeldungen Pflicht sind, wie sie ablaufen und wie du dort krankenversichert bist.
Kein Visum, aber Regeln für den Aufenthalt
Spanien gehört zur EU, und für die ersten drei Monate reicht ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Du darfst einreisen, dich umsehen und eine Wohnung suchen, ohne vorher etwas zu beantragen. In dieser ersten Phase musst du dich nicht registrieren.
Für einen Aufenthalt über drei Monate musst du eine Voraussetzung erfüllen. Entweder arbeitest du oder bist selbständig, oder du weist für dich und deine Familie ausreichende Existenzmittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz nach. Diese Bedingung steht in Artikel 7 des Real Decreto 240/2007, und an ihr hängt die Registrierung.
Wichtig ist, was trotzdem gilt. Das Aufenthaltsrecht entsteht aus der Freizügigkeit und nicht erst aus dem Papier. Das Certificado de registro bescheinigt deine Anmeldung, es verleiht dir das Recht nicht. Solange du die Voraussetzungen erfüllst, bist du auch dann rechtmäßig in Spanien, wenn die Behörde den Termin erst in drei Wochen vergibt.
Empadronamiento, die Anmeldung in der Gemeinde
Die erste Anmeldung ist das Empadronamiento, der Eintrag ins Melderegister deiner Gemeinde. Du machst ihn beim Ayuntamiento, also beim Rathaus des Ortes, in dem du tatsächlich wohnst. In großen Städten läuft das oft online oder mit Termin, in kleineren Orten direkt am Schalter.
Das Empadronamiento ist die Grundlage für fast alles Weitere. Ohne den Nachweis darüber, den Certificado de empadronamiento, bekommst du keine Gesundheitskarte der Region, keinen Schulplatz für die Kinder und manchmal nicht einmal einen Handyvertrag. Mitbringen musst du in der Regel deinen Ausweis und einen Nachweis über die Wohnung, etwa den Mietvertrag. Eine landesweit einheitliche Frist gibt es nicht, kümmere dich trotzdem gleich nach dem Einzug darum.
Das Certificado de registro und die NIE
Für den Aufenthalt über drei Monate meldest du dich im Registro Central de Extranjeros an. Zuständig ist die Oficina de Extranjería der Provinz oder, wo es keine gibt, die Comisaría de Policía. Die Frist dafür beträgt drei Monate ab deiner Einreise.
Du bekommst ein grünes Certificado de registro, auf dem deine NIE steht, die Número de Identidad de Extranjero. Diese Nummer begleitet dich in Spanien überall, vom Arbeitsvertrag über das Bankkonto bis zum Finanzamt, und ohne sie kommst du bei kaum einer offiziellen Stelle weiter. Die Gebühr zahlst du über das Formular Tasa 790, Código 012, die Höhe steht in der jeweils gültigen Fassung auf der amtlichen Seite der Policía Nacional. Mitzubringen sind je nach Aufenthaltsgrund ein Arbeitsnachweis oder ein Beleg über ausreichende Mittel samt Krankenversicherung.
Nach fünf Jahren rechtmäßigem und ununterbrochenem Aufenthalt entsteht das Recht auf Daueraufenthalt. Darüber lässt du dir dann eine eigene Bescheinigung ausstellen, die deinen Status dauerhaft festschreibt.
Krankenversicherung in Spanien
Wie du krankenversichert bist, hängt davon ab, warum du in Spanien lebst. Bist du dort angestellt oder machst dich selbständig, wirst du in der Seguridad Social angemeldet. Über diese alta bekommst du Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung und die Gesundheitskarte deiner Region, die tarjeta sanitaria.
Rentnerinnen und Rentner mit deutscher Rente gehen einen anderen Weg. Sie lassen sich von ihrer deutschen Krankenkasse das Formular S1 ausstellen und registrieren es in Spanien, womit sie vor Ort behandelt werden wie gesetzlich Versicherte und am Ende Deutschland die Kosten dafür trägt. Das ist die Brücke, die die EU-Koordinierung der Sozialversicherung für diesen Fall vorsieht.
Wer weder arbeitet noch ein S1 hat, braucht eine eigene Lösung, denn für den Aufenthalt über drei Monate ist der Krankenversicherungsschutz Pflicht. In der Praxis sind zwei Wege üblich. Das Convenio especial ist eine freiwillige Einzahlung ins öffentliche System gegen einen monatlichen Beitrag. Eine private Krankenversicherung mit vollem Leistungsumfang erfüllt die Voraussetzung ebenfalls und deckt den Aufenthalt ab.
Beim Registrierungsverfahren behandelt Spanien Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz gleich, der hier beschriebene Weg gilt also für alle drei. Etwas anderes ist der Umzug in die Schweiz selbst, denn die Schweiz ist weder EU noch EWR und regelt die Zuwanderung über ein eigenes Freizügigkeitsabkommen mit anderen Bewilligungen. Die Unterschiede findest du im Beitrag zur Auswanderung in die Schweiz.
Steuern und Rente
Sobald dein Wohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Spanien liegt, wirst du dort steuerlich ansässig und zahlst in Spanien Einkommensteuer. Ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Spanien regelt, welches Land was besteuert, damit du nicht doppelt zahlst. Wie das in deinem Fall ausfällt, hängt von deiner Einkommensart ab und gehört in die Hände einer Steuerberatung.
Deine deutsche Rente wird auch nach Spanien gezahlt, die Deutsche Rentenversicherung überweist in EU-Länder. Der Antrag läuft wie gewohnt über die bekannten Formulare. Wie die Rente besteuert wird, richtet sich nach dem Abkommen, und auch dafür lohnt sich vorab ein fachlicher Rat.
Alle Schritte für Spanien
Der Spanien-Guide nimmt dich durch jeden Termin, von der Abmeldung in Deutschland über das Empadronamiento bis zur Krankenversicherung.
Zum Spanien-GuideVorbereitung in Deutschland
Ein paar Dinge erledigst du besser vor dem Umzug, weil sie aus der Ferne schwerer werden. Pack die folgenden Punkte in deine Planung.
| Schritt | Zweck |
|---|---|
| Wohnsitz in Deutschland abmelden | Beim Einwohnermeldeamt, meist kurz vor dem Umzug. Wie das genau läuft, steht im Beitrag Wohnsitz abmelden. |
| Dokumente zusammenstellen | Personalausweis, Reisepass, Geburts- und Heiratsurkunde, Zeugnisse. Für manche Behörde in Spanien brauchst du eine beglaubigte Übersetzung oder Apostille. |
| Krankenkasse klären | Rentner lassen sich das Formular S1 ausstellen. Alle anderen klären das Ende der deutschen Mitgliedschaft, damit keine Lücke entsteht. |
| Unterkunft sichern | Ohne Adresse kein Empadronamiento. Kläre früh, ob der Vermieter die Anmeldung unterstützt. |
| Rente und Konten umziehen | Adressänderung bei Rentenversicherung und Bank, damit Post und Zahlungen nicht ins Leere laufen. |
Was du dir merken solltest
Spanien verlangt von Deutschen keine Aufenthaltserlaubnis, aber am Anfang stehen drei Schritte. Das Empadronamiento in der Gemeinde, das Certificado de registro mit der NIE innerhalb von drei Monaten und die geklärte Krankenversicherung. Welcher zuerst drankommt, hängt vom Alltag ab, meist ist es das Empadronamiento, weil vieles darauf aufbaut.
Wer Krankenversicherung, Abmeldung und Unterlagen vorher sortiert, kommt ohne böse Überraschung an. Der Aufwand bleibt überschaubar, wenn die Reihenfolge stimmt und du weißt, welches Dokument welches nach sich zieht.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über den Umzug nach Spanien. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Verfahren, Fristen und Gebühren ändern sich, prüfe darum den aktuellen Stand bei den spanischen Behörden. Der Stand dieser Übersicht ist Oktober 2026.
Die Auswander-Checkliste
Alle Schritte vor dem Wegzug in der richtigen Reihenfolge, von der Abmeldung bis zur Krankenversicherung. Kostenlos als PDF.
Checkliste holenTiefer einsteigen kannst du mit dem Spanien-Guide mit allen Schritten von der Anmeldung bis zur Krankenversicherung.