Das Führungszeugnis stellt in Deutschland ausschließlich das Bundesamt für Justiz in Bonn aus. Du bekommst es auf zwei Wegen: online über das Portal des Amtes, wenn dein Personalausweis die freigeschaltete Online-Ausweisfunktion hat, oder mit einem schriftlichen, unterschriebenen Antrag, den du auch aus dem Ausland stellen kannst. Die Gebühr liegt bei 13 Euro pro Zeugnis. Für die Vorlage bei einer ausländischen Behörde brauchst du in den meisten Fällen zusätzlich eine Apostille oder eine Überbeglaubigung.
Klingt nach einem Formular, ist aber ein Zeitfaktor in der Auswanderungsplanung. Viele Visastellen verlangen ein Führungszeugnis, das nicht älter als drei bis sechs Monate ist, und die Echtheitsbescheinigung dauert oben drauf. Wer das erst kurz vor dem Termin merkt, wartet.
Du planst deinen Wegzug und eine Botschaft, Einwanderungsbehörde oder ein künftiger Arbeitgeber im Zielland verlangt ein polizeiliches Führungszeugnis. Du willst wissen, welche Art du brauchst, wie du sie aus Deutschland oder später aus dem Ausland bekommst und was die Anerkennung im Zielland kostet.
Welche Art Führungszeugnis du brauchst
Das Amt kennt mehrere Belegarten. Für Auswanderer sind zwei relevant. Das einfache Führungszeugnis, intern Belegart N, wird dir persönlich ausgestellt und listet nur Einträge oberhalb bestimmter Bagatellgrenzen. Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, Belegart O, geht seinen Weg über die anfordernde Stelle und enthält teils zusätzliche Angaben. Für Visum und ausländische Ämter ist fast immer die Behördenvariante gemeint, kombiniert mit dem Zusatz zur Vorlage im Ausland.
Ein erweitertes Führungszeugnis brauchst du nur, wenn eine Stelle es ausdrücklich verlangt, etwa für Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen. Dafür ist eine schriftliche Aufforderung der anfordernden Stelle nötig. Für die klassische Einwanderung reicht die einfache oder die Behördenvariante. Prüf vor dem Antrag genau, welche Bezeichnung im Zielland gefordert ist, denn eine falsche Belegart bedeutet neuen Antrag und neue Wartezeit.
Zwei Wege: online mit eID oder schriftlich
Der schnelle Weg läuft über die Online-Ausweisfunktion. Du brauchst einen Personalausweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine eID-Karte mit freigeschalteter Funktion, dazu die sechsstellige PIN, ein NFC-fähiges Smartphone und die kostenlose AusweisApp. Damit weist du dich im Portal des Bundesamts für Justiz aus, gibst den Verwendungszweck und das Zielland an und zahlst die 13 Euro per Kreditkarte. Wichtig ist, dass die Online-Funktion aktiv ist. Wie du sie aus dem Ausland nutzt und was tun ist, wenn sie schläft, steht im Beitrag zum Online-Ausweis aus dem Ausland.
Fehlt die aktivierte eID, geht es schriftlich. Du füllst den Antrag des Bundesamts für Justiz aus, unterschreibst persönlich und schickst ihn mit deinen vollständigen Personendaten und deiner Adresse nach Bonn. Für Anträge aus dem Ausland gibt es ein deutsches Formular und eine englische Fassung, die Application for a certificate of conduct. Solange du noch in Deutschland gemeldet bist, kannst du das Zeugnis auch bei deiner Meldebehörde beantragen. Nach der Abmeldung des Wohnsitzes fällt dieser Weg weg und der direkte Antrag beim Bundesamt bleibt.
Die Online-Ausweisfunktion lässt sich am einfachsten in Deutschland aktivieren, solange du Zugang zum Bürgeramt hast. Einmal freigeschaltet, sparst du dir später den Postweg über Bonn und beantragst das Führungszeugnis vom Küchentisch in Buenos Aires aus.
Apostille oder Legalisation: der eigentliche Knackpunkt
Ein deutsches Führungszeugnis allein reicht ausländischen Behörden meist nicht. Sie verlangen einen Nachweis, dass das Dokument echt ist. Dafür gibt es zwei Wege, und welcher gilt, hängt am Zielland.
- Apostille: Für Staaten des Haager Übereinkommens genügt die Haager Apostille. Sie wird für Dokumente von Bundesbehörden, also auch für das Führungszeugnis, vom Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten erteilt. Eine weitere Beglaubigung im Zielland ist dann nicht nötig.
- Überbeglaubigung und Legalisation: Gehört dein Zielland nicht zum Haager Übereinkommen, bestätigt zunächst das Bundesamt für Justiz die Echtheit durch eine Überbeglaubigung. Danach legalisiert die Auslandsvertretung des Ziellandes das Dokument. Dieser Weg ist länger.
Das Verfahren mit Apostille und Überbeglaubigung folgt derselben Logik wie bei Geburts- oder Heiratsurkunden. Wer den Ablauf einmal grundsätzlich verstanden hat, findet sich schneller zurecht. Eine ausführliche Übersicht dazu steht im Beitrag Apostille und Beglaubigung deutscher Dokumente.
Ob du eine Apostille, eine Überbeglaubigung oder eine Endbeglaubigung brauchst, entscheidet allein das Zielland. Verlass dich nicht auf Foren, sondern hol dir die verbindliche Auskunft bei der Botschaft oder dem Konsulat des Landes, in dem du das Zeugnis vorlegen willst. Sonst riskierst du, dass dein Dokument im Antrag abgelehnt wird.
Bearbeitungszeit und Zustellung ins Ausland
Ein einfaches oder erweitertes Führungszeugnis dauert regulär rund zwei Wochen. Sobald ein Auslandsbezug dazukommt, also Antrag aus dem Ausland, Überbeglaubigung oder Vorbereitung der Apostille, zieht sich die Bearbeitung nach Angaben des Bundesamts derzeit spürbar länger. Beim Europäischen Führungszeugnis, das auch Einträge aus anderen EU-Staaten enthält, kann der jeweilige Staat bis zu zwanzig Arbeitstage für seine Auskunft brauchen. Rechne also insgesamt eher in Wochen als in Tagen.
Die Zustellung läuft je nach Weg unterschiedlich. Kommt eine Apostille dazu, bringt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten sie an und schickt das fertige Zeugnis an eine von dir angegebene deutsche Adresse oder an die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Eine deutsche Zustelladresse, etwa bei Familie, spart hier oft Zeit und Nerven.
Alle Behördenschritte in der richtigen Reihenfolge
Die Guides zeigen dir, welche Dokumente wann fällig sind. Damit dir kein Termin im letzten Moment die Ausreise blockiert.
Guides ansehenWas du vor dem Umzug erledigen solltest
Ein paar Dinge sind aus Deutschland heraus deutlich einfacher. Nimm sie früh in deine Auswander-Checkliste auf.
| Schritt | Warum jetzt |
|---|---|
| Online-Ausweisfunktion freischalten | Ermöglicht später den Online-Antrag ohne Postweg nach Bonn. Am einfachsten im Bürgeramt vor der Abmeldung. |
| Belegart und Zielland-Vorgabe klären | Botschaft oder Konsulat fragen, ob einfaches, Behörden- oder erweitertes Zeugnis nötig ist und ob eine Übersetzung verlangt wird. |
| Apostille oder Legalisation prüfen | Haager-Staat bedeutet Apostille, sonst Überbeglaubigung plus Legalisation. Der Weg entscheidet über die Wartezeit. |
| Deutsche Zustelladresse festlegen | Vereinfacht die Zustellung von Zeugnis und Apostille. Danach kannst du das Dokument selbst ins Zielland nehmen oder schicken. |
| Gültigkeitsfenster beachten | Viele Stellen akzeptieren nur Zeugnisse, die drei bis sechs Monate alt sind. Nicht zu früh, aber mit Puffer beantragen. |
Was du dir merken solltest
Das Führungszeugnis kommt vom Bundesamt für Justiz, online mit eID oder schriftlich per Formular, auch aus dem Ausland, für 13 Euro. Für Behörden im Zielland brauchst du fast immer einen Echtheitsnachweis: Apostille bei Haager-Staaten, sonst Überbeglaubigung und Legalisation. Welche Belegart und welcher Nachweis gelten, sagt dir verbindlich nur die Vertretung deines Ziellandes.
Der klassische Fehler ist, das Thema für ein Fünf-Minuten-Formular zu halten. Rechne die Ausstellung plus Echtheitsbescheinigung mit mehreren Wochen und leg das Zeugnis so, dass es beim Visumtermin noch im akzeptierten Zeitfenster liegt.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick zum Führungszeugnis mit Auslandsbezug. Verfahren, Bearbeitungszeiten und Anforderungen ändern sich und hängen vom Zielland ab. Verbindliche Auskünfte bekommst du beim Bundesamt für Justiz sowie bei der Botschaft oder dem Konsulat deines Ziellandes. Stand: Juli 2026.