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Wer mit einem Riester-Vertrag Deutschland verlässt, verliert die staatliche Förderung nicht automatisch. Entscheidend ist das Zielland. Bleibst du innerhalb der EU oder des EWR, behältst du Zulagen und Steuervorteile, der Vertrag läuft normal weiter. Ziehst du in ein Land außerhalb, also nach Argentinien, in die USA, nach Thailand oder in die Schweiz, wertet der Gesetzgeber das als schädliche Verwendung. Dann fordert der Staat die gesamte bisher gewährte Förderung zurück.

Der Grund liegt im System der Förderung selbst. Riester ist an die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland gekoppelt. Fällt die weg, weil du deinen Wohnsitz endgültig ins Ausland verlegst, fällt auch die Förderberechtigung weg. Was danach passiert, regelt Paragraf 95 Einkommensteuergesetz. Dieser Artikel sortiert die Lage für beide Fälle und zeigt, welche Möglichkeit es gibt, die Rückzahlung zu strecken oder ganz zu vermeiden.

Für wen dieser Artikel relevant ist

Du hast einen Riester-Vertrag und planst, Deutschland zu verlassen. Du willst wissen, ob deine Förderung weg ist, ob du sie auf einen Schlag zurückzahlen musst und ob es klüger ist, den Vertrag zu kündigen oder ruhen zu lassen.

Umzug innerhalb der EU oder des EWR: Förderung bleibt

Lange war das anders. Bis 2010 musste jeder, der ins Ausland zog, die Förderung zurückzahlen, egal wohin. Diese Regel kippte der Europäische Gerichtshof. Er entschied 2009, dass die pauschale Rückforderung bei einem Wegzug innerhalb der Europäischen Union gegen die Freizügigkeit verstößt. Seitdem gilt: Wer in einen EU- oder EWR-Staat zieht, behält Zulagen und Steuervorteile.

Der EWR umfasst die EU-Staaten plus Island, Liechtenstein und Norwegen. Voraussetzung ist in der Regel, dass du im neuen Land unbeschränkt steuerpflichtig wirst. Dein Vertrag läuft weiter, du kannst weiter einzahlen und die jährliche Zulage beantragen, solange du die Bedingungen erfüllst. Im Ruhestand wird die Riester-Rente dann nachgelagert besteuert, wobei das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen regelt, welcher Staat besteuern darf.

Umzug in ein Drittland: Rückforderung der Förderung

Für mich persönlich ist genau das der relevante Fall. Argentinien liegt außerhalb der EU und des EWR, also greift hier die Rückforderung. Paragraf 95 EStG verweist auf die Regeln zur schädlichen Verwendung. Im Klartext: Die Zulagen, die du über die Jahre bekommen hast, und die Steuervorteile aus dem Sonderausgabenabzug werden zurückgefordert. Was bleibt, ist dein eingezahltes Kapital und die damit erwirtschafteten Erträge.

Wichtig zu verstehen ist, was nicht zurückgefordert wird. Es geht nicht um dein gesamtes Guthaben. Du verlierst die staatliche Unterstützung, nicht dein Erspartes. Die Erträge auf den geförderten Teil werden später versteuert. Wie hoch der Rückzahlungsbetrag am Ende ausfällt, hängt davon ab, wie lange und wie viel du gefördert angespart hast.

Sonderfall Schweiz und Großbritannien

Die Schweiz gehört nicht zum EWR und zählt im Sinne des Paragrafen 95 grundsätzlich als Drittland. Für Großbritannien gibt es nach dem Brexit eine Übergangsregel für Altfälle. Wer in eines dieser Länder zieht, sollte die genaue Behandlung vorab mit dem Anbieter und der Zulagenstelle klären, statt sich auf eine Faustregel zu verlassen.

Du musst nicht alles sofort zahlen

Der häufigste Irrtum ist, dass beim Wegzug sofort eine große Summe fällig wird. Das stimmt so nicht. Auf Antrag wird der Rückzahlungsbetrag zunächst bis zum Beginn der Auszahlungsphase gestundet. Erst wenn deine Riester-Rente ausgezahlt wird, wird getilgt, und zwar dann, wenn du mindestens 15 Prozent der laufenden Leistungen aus dem Vertrag dafür einsetzt. So verteilt sich die Rückzahlung über die Rentenphase, statt dich beim Umzug auf einen Schlag zu treffen.

Für die Stundung fallen allerdings Zinsen an. Den genauen Rückzahlungsbetrag setzt nicht dein Anbieter fest, sondern die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen, kurz ZfA, die bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt ist. Den Antrag auf Stundung stellst du über deinen Anbieter.

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Was passiert, wenn du zurückkommst

Hier liegt ein oft übersehener Vorteil der Stundung. Wer den Rückzahlungsbetrag stunden lässt und später wieder in die EU oder den EWR zieht oder erneut förderberechtigt wird, dem wird der gestundete Betrag samt aufgelaufener Zinsen erlassen. Die Förderung ist dann also doch nicht verloren.

Das ist gerade dann interessant, wenn dein Wegzug nicht zwingend für immer gedacht ist. Wer in ein Drittland zieht und die Rückkehr nicht ausschließt, fährt mit der Stundung meist besser als mit einer sofortigen Rückzahlung oder gar einer Kündigung. Wer die Förderung dagegen schon zurückgezahlt hat und zurückkommt, sollte die Lage mit dem Anbieter durchgehen.

Kündigen oder ruhend stellen?

Viele wollen den Vertrag vor dem Auswandern einfach loswerden und kündigen. Das ist selten die beste Idee. Eine Kündigung gilt rechtlich ebenfalls als schädliche Verwendung und löst genau dieselbe Rückzahlung aus, oft zusätzlich belastet durch Stornokosten und Abschlusskosten, die bei Riester gerade in den ersten Jahren hoch sind.

Die ruhigere Variante ist, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Du zahlst nicht mehr ein, das angesparte Kapital bleibt im Vertrag und wird weiter verzinst oder angelegt. Du beantragst keine neuen Zulagen mehr, vermeidest aber die volle Wucht einer Kündigung. Ob beitragsfrei stellen, stunden oder etwas anderes für dich am günstigsten ist, hängt vom konkreten Vertrag, vom Zielland und vom Zeitpunkt des Wegzugs ab.

Zielland Was mit der Förderung passiert
EU-Staat oder EWR (Island, Liechtenstein, Norwegen) Förderung bleibt erhalten, keine Rückzahlung. Vertrag kann weiterlaufen.
Drittland (z.B. Argentinien, USA, Thailand) Schädliche Verwendung. Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert, auf Antrag bis zur Rentenphase gestundet.
Drittland mit späterer Rückkehr in die EU/EWR Gestundeter Rückzahlungsbetrag wird samt Zinsen erlassen.
Schweiz oder Großbritannien Sonderfall. Vorab mit Anbieter und Zulagenstelle klären.

Was du dir merken solltest

Innerhalb der EU und des EWR ist Riester beim Auswandern unkritisch, die Förderung bleibt. In ein Drittland zu ziehen löst die Rückforderung von Zulagen und Steuervorteilen aus, aber nicht den Verlust deines Ersparten und nicht sofort. Mit dem Antrag auf Stundung schiebst du die Rückzahlung bis in die Rentenphase und tilgst sie dann aus der laufenden Rente. Kommst du in die EU oder den EWR zurück, wird der gestundete Betrag erlassen.

Vor einer Kündigung lohnt sich der Blick auf die beitragsfreie Stellung, weil eine Kündigung dieselbe Rückzahlung auslöst und meist teurer ist. Klär die Reihenfolge früh, am besten noch von Deutschland aus, und lass die konkreten Zahlen von deinem Anbieter und der Zulagenstelle bestätigen.

Wie sich deine gesetzliche Rente im Ausland verhält, steht im Beitrag Rente im Ausland für Auswanderer. Warum die Steuerpflicht beim Wohnsitz beginnt, klärt der Artikel zum Wohnsitz abmelden beim Auswandern. Welcher Staat im Ruhestand besteuern darf, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen für Auswanderer.

Hinweis

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick zur Behandlung der Riester-Förderung beim Wegzug. Regeln, Beträge und Stundungszinsen ändern sich und werden im Einzelfall unterschiedlich angewandt. Verbindliche Auskunft bekommst du bei deinem Anbieter, der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen und einem Steuerberater. Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.

Quellen und weiterführende Links