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Das spanische Non-Lucrative Visa, kurz NLV, ist seit Jahren der Standardweg für Drittstaatsangehörige, die in Spanien leben wollen, ohne dort zu arbeiten. Es ist eine ruhige Lösung für Rentner, Privatiers und Vermögensverwalter mit passivem Einkommen. Es ist keine Lösung für Remote-Arbeiter. Diese Trennung wird von spanischen Konsulaten 2025 und 2026 deutlich strenger gezogen als früher.

Die kurze Antwort vorweg. Wer 2026 ein NLV beantragt, muss 400 Prozent des spanischen IPREM nachweisen, also 28.800 Euro Jahreseinkommen oder ein entsprechendes Vermögen, eine private Krankenversicherung von einem in Spanien zugelassenen Versicherer mit Vollabdeckung und ohne Selbstbehalt sowie ein einwandfreies Führungszeugnis und ein ärztliches Attest. Die Erwerbstätigkeit in Spanien ist verboten, auch im Home Office für eine Firma im Ausland.

Für wen dieser Artikel ist

Du planst, dauerhaft nach Spanien zu ziehen, lebst von Renten, Mieten, Dividenden oder Erspartem und willst wissen, ob das NLV 2026 für dich der richtige Weg ist und welche Unterlagen das Konsulat tatsächlich sehen will.

Wer das NLV überhaupt braucht

EU-Bürger brauchen kein Visum für Spanien. Die Niederlassungsfreiheit gilt, eine Anmeldung beim Ayuntamiento und die Eintragung ins Ausländerregister reichen aus. Das NLV richtet sich an Drittstaatsangehörige. Für Deutsche ist es deshalb in der Regel kein Thema, solange die deutsche Staatsbürgerschaft besteht. Relevant wird es für Personen mit nicht-EU-Pass oder für Familienmitglieder von Deutschen, die selbst aus Drittstaaten kommen.

Wer als Deutscher trotzdem nach Spanien zieht, sollte beachten, dass die Steuerresidenz in Spanien ab 183 Tagen Aufenthalt pro Kalenderjahr greift. Das hat Folgen für die deutsche Wegzugsteuer und das Doppelbesteuerungsabkommen. Mehr dazu im Artikel zur Wegzugsteuer 2026 und zum Doppelbesteuerungsabkommen.

Die finanziellen Anforderungen 2026

Spanien rechnet die Mindesteinkommen für das NLV in Vielfachen des IPREM, des Indicador Público de Renta de Efectos Múltiples. Das IPREM 2026 liegt unverändert bei 600 Euro pro Monat oder 7.200 Euro pro Jahr, weil Spanien keinen neuen Staatshaushalt verabschiedet hat. Das ist gut für Antragsteller, weil die Mindesteinkommen damit auf dem Niveau von 2025 bleiben.

Der Hauptantragsteller muss 400 Prozent des IPREM nachweisen, also 2.400 Euro pro Monat oder 28.800 Euro pro Jahr. Pro mitreisendem Familienmitglied kommen 100 Prozent IPREM dazu, also 600 Euro pro Monat oder 7.200 Euro pro Jahr. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern muss damit rund 50.400 Euro pro Jahr nachweisen.

Welche Einkommensquellen zählen

Spanien akzeptiert nur passive Einkommensquellen. Anerkannt sind Renten aus gesetzlicher und privater Vorsorge, Mieteinnahmen, Dividenden, Zinsen und sonstige Kapitalerträge. Nicht akzeptiert sind Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Honorare aus selbstständiger Tätigkeit und Einkünfte aus Remote-Arbeit, auch nicht für eine Firma im Ausland.

Statt laufendem Einkommen kann ein Vermögensnachweis akzeptiert werden, wenn der Bestand das Vierfache der Jahresanforderung deckt, also rund 115.000 Euro für einen Einzelantrag. Belegt wird das durch einen Kontoauszug einer regulierten Bank, der mindestens drei Monate alt ist und den Saldo glaubhaft macht.

Konstellation Einkommen pro Jahr Alternativ Vermögen
Einzelperson 28.800 EUR ca. 115.200 EUR
Paar 36.000 EUR ca. 144.000 EUR
Paar plus 2 Kinder 50.400 EUR ca. 201.600 EUR

Die Krankenversicherungs-Pflicht

Eine private Krankenversicherung ist für das NLV obligatorisch. Spanien lässt sich nicht auf Auslands-Reisekrankenversicherungen oder internationale Tarife mit Co-Payment ein. Das Konsulat verlangt einen Vertrag bei einem in Spanien zugelassenen Versicherer, der durch die DGSFP, die Dirección General de Seguros y Fondos de Pensiones, reguliert ist.

Die Vorgaben sind eng. Vollabdeckung in ganz Spanien, vergleichbar mit dem Leistungsumfang des öffentlichen Sistema Nacional de Salud, kein Selbstbehalt, keine Wartezeiten, keine Ausschlüsse für Vorerkrankungen oberhalb der üblichen Karenz. Die Versicherung muss mindestens für den Zeitraum des Visums laufen. Anbieter wie Sanitas, Adeslas, Cigna oder DKV haben spezielle NLV-Tarife, die diese Vorgaben erfüllen.

Häufiger Ablehnungsgrund

Eine internationale Krankenversicherung mit Selbstbehalt oder Wartezeiten wird vom Konsulat in der Regel zurückgewiesen, auch wenn die Versicherungssumme hoch ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, beauftragt vor dem Antrag einen NLV-Tarif eines spanischen Versicherers und legt das Originalzertifikat des Versicherers in Spanisch vor.

Antragsweg und Unterlagen

Der Antrag wird beim spanischen Konsulat im aktuellen Wohnsitzland gestellt, nicht in Spanien selbst. Für Deutsche zuständig sind je nach Wohnort die Konsulate in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München oder Stuttgart. Termine werden online gebucht, die Wartezeiten liegen 2026 je nach Konsulat zwischen vier und zwölf Wochen.

Die typische Unterlagenliste umfasst:

  • Antragsformular EX-01 in Spanisch, vollständig ausgefüllt
  • Reisepass mit mindestens einem Jahr Restgültigkeit, Kopien aller Seiten
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos
  • Polizeiliches Führungszeugnis aus den letzten fünf Jahren, mit Apostille und beglaubigter Übersetzung ins Spanische
  • Ärztliches Attest in Spanisch, mit Apostille, Bestätigung der Freiheit von in den IGV genannten Krankheiten
  • Nachweis der Krankenversicherung von einem in Spanien zugelassenen Versicherer
  • Einkommens- oder Vermögensnachweise gemäß IPREM-Vorgaben
  • Nachweis einer Unterkunft in Spanien, Mietvertrag oder Eigentumstitel
  • Bezahlte Konsulatsgebühr, je nach Land typisch zwischen 80 und 130 Euro

Mehr zur Apostille und beglaubigten Übersetzung steht im Artikel zur Apostille beim Auswandern. Die Bearbeitung im Konsulat dauert in der Regel ein bis drei Monate.

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Verlängerung und die 183-Tage-Pflicht

Das eigentliche Visum gilt ein Jahr. Direkt nach Einreise wird die TIE-Karte beantragt, die Tarjeta de Identidad de Extranjero, die als Aufenthaltstitel im Land dient. Die Verlängerung erfolgt jeweils für zwei Jahre, insgesamt bis fünf Jahre Gesamtdauer. Nach fünf Jahren legaler Residenz ist die unbefristete Aufenthaltserlaubnis möglich, nach zehn Jahren grundsätzlich die spanische Staatsbürgerschaft.

Seit dem Königlichen Dekret RD 1155/2024, in Kraft seit 20. Mai 2025, ist die Mindestpräsenz von 183 Tagen pro Jahr in Spanien Voraussetzung für die Verlängerung. Wer weniger Zeit im Land verbringt, riskiert die Ablehnung. Längere Auslandsaufenthalte unterbrechen außerdem die durchgehende Residenz und damit den Weg zur unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Für die Verlängerung wird zudem ein aktualisierter Einkommens- oder Vermögensnachweis verlangt, der beide Folgejahre abdeckt, also rund 57.600 Euro für eine Einzelperson.

Warum Remote Work mit dem NLV nicht funktioniert

Das NLV verbietet jede aktive Erwerbstätigkeit, in Spanien wie im Ausland. Spanische Konsulate prüfen 2025 und 2026 deutlich strenger als früher, ob Antragsteller verdeckt remote arbeiten. Auch die Tätigkeit für eine eigene LLC oder UG wird regelmäßig als Erwerbstätigkeit gewertet. Ein Verstoß kann zur Nichtverlängerung und zum Verlust der Residenz führen.

Wer remote für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten will, braucht in Spanien das Digital Nomad Visa nach dem Startup-Gesetz Ley 28/2022. Das DNV erlaubt Remote-Arbeit ausdrücklich, hat aber andere Anforderungen, unter anderem den Nachweis einer mindestens dreijährigen Berufserfahrung oder eines Hochschulabschlusses und einen Arbeits- oder Werkvertrag mit einer ausländischen Firma, die seit mindestens einem Jahr existiert.


Was du dir merken solltest

Das spanische NLV ist 2026 für Drittstaatsangehörige mit passivem Einkommen weiterhin der unkomplizierteste Weg zum Aufenthaltstitel. Die finanziellen Anforderungen sind dank des unveränderten IPREM stabil. 28.800 Euro Jahreseinkommen für die Einzelperson, plus 7.200 Euro pro mitreisender Person, alternativ ein Vermögensnachweis vom Vierfachen der Jahresanforderung. Die Krankenversicherung muss von einem spanisch zugelassenen Anbieter kommen, mit Vollabdeckung, ohne Selbstbehalt und ohne Wartezeiten. Wer remote arbeiten will, ist beim NLV falsch und nimmt das Digital Nomad Visa. Und seit dem 20. Mai 2025 zählt die 183-Tage-Regel für jede Verlängerung.

Hinweis

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick zum spanischen Non-Lucrative Visa. Anforderungen, IPREM-Werte und Konsulatspraxis ändern sich. Vor jedem Antrag die aktuelle Liste des zuständigen Konsulats prüfen oder einen spezialisierten Anwalt einbeziehen. Stand: Mai 2026.

Quellen und weiterführende Links