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Das Erbe ist beim Auswandern kein Thema, an das man freiwillig denkt. Genau deshalb wird es gern übersehen. Dabei ändert sich mit dem Umzug ins Ausland oft die wichtigste Weichenstellung: welches Erbrecht überhaupt gilt. Nach deutschem Recht muss dein Nachlass nicht abgewickelt werden, nur weil du Deutscher bist. Es kommt darauf an, wo du zuletzt gelebt hast.

Für Auswanderer innerhalb der EU regelt das die Europäische Erbrechtsverordnung. Für Drittstaaten wie Argentinien gelten eigene Regeln. Und die gute Nachricht vorweg: Du kannst gegensteuern, wenn du es rechtzeitig tust.

Die Kernaussage zuerst

Seit der EU-Erbrechtsverordnung richtet sich das anwendbare Erbrecht nach deinem letzten gewöhnlichen Aufenthalt, nicht nach deiner Staatsangehörigkeit. Wer weiter deutsches Erbrecht will, muss das ausdrücklich per Rechtswahl im Testament festhalten. Erbrecht und Erbschaftsteuer sind dabei zwei getrennte Fragen.

Der Wohnsitz entscheidet, nicht der Pass

Die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) gilt für Erbfälle ab dem 17. August 2015. Ihr Grundprinzip steht in Artikel 21: Die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen unterliegt dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle mehr.

Praktisch heißt das: Ziehst du nach Spanien, Portugal oder Frankreich und lebst dort dauerhaft, wird dein Nachlass grundsätzlich nach dem Erbrecht dieses Landes abgewickelt. Mit allen Folgen, die dazugehören. Andere Länder haben andere Pflichtteilsregeln, andere Erbquoten für Ehepartner und Kinder, andere Formvorschriften. Was du in Deutschland für selbstverständlich hältst, kann im Zielland ganz anders aussehen.

Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist dabei kein reiner Meldevorgang. Er meint den Ort, an dem sich dein Lebensmittelpunkt tatsächlich befindet, erkennbar an Dauer und Regelmäßigkeit deines Aufenthalts. Ein Zweitwohnsitz oder ein langer Urlaub begründen ihn noch nicht.

Deutsches Erbrecht behalten: Die Rechtswahl

Die Verordnung lässt dir eine Hintertür, und die ist wichtig. Nach Artikel 22 kannst du das Recht des Staates wählen, dem du angehörst. Als deutscher Staatsbürger also deutsches Erbrecht, egal wo du am Ende lebst. Diese Rechtswahl muss ausdrücklich in einer Verfügung von Todes wegen erklärt werden, in aller Regel im Testament oder Erbvertrag.

Ohne diese Erklärung greift automatisch das Recht deines letzten Wohnsitzes. Deshalb ist die Rechtswahl für Auswanderer der praktisch wichtigste Punkt. Sie schafft Vorhersehbarkeit. Deine Erben wissen dann, nach welchem Recht abgewickelt wird, und müssen sich nicht in eine fremde Rechtsordnung einarbeiten.

Eine Grenze gibt es trotzdem. Wählst du bewusst ein Recht, das den deutschen Pflichtteil praktisch aushebelt, obwohl weiter starke Bezüge nach Deutschland bestehen, kann das im Einzelfall am deutschen ordre public scheitern. Für die meisten Auswanderer ist die Rechtswahl aber ein sauberes und anerkanntes Mittel.

Häufiger Irrtum: das Berliner Testament

Das gemeinschaftliche Testament von Ehepartnern, in Deutschland als Berliner Testament weit verbreitet, kennen viele andere Rechtsordnungen gar nicht. In manchen Ländern ist ein solches gemeinschaftliches Testament sogar unwirksam. Wer mit einem Berliner Testament auswandert, sollte deshalb besonders genau prüfen, ob eine Rechtswahl zugunsten deutschen Rechts nötig ist.

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Das Europäische Nachlasszeugnis

Stirbt jemand mit Vermögen in mehreren EU-Ländern, war die Abwicklung früher ein Papierkrieg über Grenzen hinweg. Das Europäische Nachlasszeugnis (ENZ) hat das entschärft. Es weist die Erbenstellung nach und wird in allen teilnehmenden EU-Staaten anerkannt. Deine Erben können damit gegenüber Banken, Grundbuchämtern und Behörden im Ausland belegen, dass sie erbberechtigt sind, ohne in jedem Land ein eigenes Verfahren zu durchlaufen.

Beantragt wird das ENZ beim zuständigen Nachlassgericht. Es ist zeitlich befristet gültig und wird für den konkreten Abwicklungsfall ausgestellt. Für Familien mit Immobilie in Deutschland und Wohnsitz im EU-Ausland ist es oft das entscheidende Dokument.

Drittstaaten wie Argentinien: eigene Baustelle

Außerhalb der EU gilt die Erbrechtsverordnung nicht unmittelbar. Deutschland wendet ihre Kollisionsregeln zwar universell an, das heißt, ein deutsches Gericht bestimmt das anwendbare Recht auch dann nach der Verordnung, wenn der Wohnsitz in einem Drittstaat lag. Das Zielland selbst hält sich daran aber nicht.

Daraus kann eine Nachlassspaltung entstehen. Das Zielland beansprucht für dort belegenes Vermögen, besonders für Immobilien, häufig sein eigenes Recht nach dem Belegenheitsprinzip. Dann wird ein Teil des Nachlasses nach deutschem, ein anderer nach ausländischem Recht abgewickelt. Für Argentinien, die USA oder die Schweiz gilt: Ob und wie sich die Rechtsordnungen abstimmen, muss im Einzelfall geprüft werden. Ein deutsches Testament allein löst das nicht automatisch.

Dänemark und Irland

Zwei EU-Staaten nehmen an der Erbrechtsverordnung nicht teil: Dänemark und Irland. Bei einem Umzug dorthin gelten deshalb Sonderregeln, die eher denen für Drittstaaten ähneln. Auch hier lohnt der Blick auf die konkrete Konstellation.

Was du vor dem Umzug klären solltest

Erbrecht ist nichts, was man in der Woche vor dem Abflug erledigt. Ein paar Punkte gehören aber auf jede ernsthafte Auswander-Checkliste.

Schritt Warum
Bestehendes Testament prüfen Passt es noch zur neuen Lebenssituation im Ausland? Besonders Berliner Testamente sind heikel.
Rechtswahl aufnehmen Wer deutsches Erbrecht behalten will, muss das ausdrücklich im Testament erklären (Art. 22 EU-ErbVO).
Erbrecht und Erbschaftsteuer trennen Die Rechtswahl regelt das Erbrecht, nicht die Steuer. Wer wo Erbschaftsteuer zahlt, hängt an anderen Regeln und am Doppelbesteuerungsabkommen.
Vermögen im Ausland gesondert betrachten Immobilien im Zielland können nach dem Belegenheitsprinzip einem anderen Recht unterliegen.
Fachliche Beratung einholen Bei Immobilien, Unternehmen oder Patchwork-Konstellationen ist ein auf internationales Erbrecht spezialisierter Anwalt oder Notar das Geld wert.

Was du dir merken solltest

Innerhalb der EU entscheidet seit 2015 dein letzter gewöhnlicher Aufenthalt darüber, welches Erbrecht gilt, nicht dein deutscher Pass. Wer deutsches Erbrecht behalten will, nimmt eine ausdrückliche Rechtswahl ins Testament auf. Das Europäische Nachlasszeugnis erleichtert die Abwicklung über Grenzen hinweg. Und in Drittstaaten wie Argentinien drohen Nachlassspaltung und Belegenheitsprinzip, die ein deutsches Testament allein nicht auffängt.

Das Thema klingt trocken, aber es ist eines der wenigen, das deine Familie im Ernstfall wirklich trifft. Eine halbe Stunde Nachdenken und ein sauber formuliertes Testament ersparen deinen Erben später Monate Ärger in einer fremden Rechtsordnung.

Hinweis

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick über das Erbrecht beim Auswandern und ersetzt keine Rechtsberatung. Erbrechtliche Konstellationen sind einzelfallabhängig, gerade bei Auslandsvermögen und gemeinschaftlichen Testamenten. Für die konkrete Gestaltung ziehe einen auf internationales Erbrecht spezialisierten Anwalt oder Notar hinzu. Stand: August 2026.

Quellen und weiterführende Links

Weiter geht es mit den angrenzenden Themen: Wohnsitz abmelden beim Auswandern, beschränkte Steuerpflicht als Auswanderer und Rückkehr nach Deutschland.