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Seit Monaten geistert durch Auswanderer-Foren die Warnung, die EU verbiete ab 2027 Konten bei Banken außerhalb der Union. So stimmt das nicht. Die neue Bankenrichtlinie CRD VI legt fest, wann eine Bank aus einem Drittland eine Zulassung und eine Zweigstelle in der EU braucht, wenn sie hier bestimmte Bankgeschäfte betreiben will. Ein Verbot, dein Geld im Ausland zu halten, steht darin nicht.

Der Adressat der Regel ist die Bank, nicht der Kontoinhaber. Wichtiger als das oft genannte Jahr 2027 ist ein Datum, das schon hinter uns liegt, der 11.07.2026. Bestehende Konten von vor diesem Tag stehen auf einer anderen Seite als ein Konto, das du heute neu eröffnest. Dieser Artikel sortiert, was die Richtlinie tatsächlich regelt, für wen sie gilt und was du daraus für deine eigene Planung mitnehmen kannst.

Für wen dieser Artikel relevant ist

Du hast ein Konto bei einer Bank außerhalb von EU und EWR oder planst eines, etwa in der Schweiz, in Dubai oder in deinem künftigen Zielland. Du willst wissen, ob CRD VI dir dieses Konto nimmt und was du vor dem Wegzug klären solltest.

Adressat ist die Bank, nicht der Kontoinhaber

CRD VI steht für die sechste Fassung der europäischen Bankenrichtlinie. Ihr neuer Artikel 21c verpflichtet Banken aus Drittländern, also aus Ländern außerhalb von EU und EWR, in der EU eine Zweigstelle zu errichten und dafür eine Zulassung zu beantragen, sobald sie hier bestimmte Bankgeschäfte anbieten. Gemeint sind vor allem das Einlagengeschäft und die Kreditvergabe.

Die Pflicht richtet sich an das Institut. Für dich als Kunde gibt es keine Vorschrift, die dir das Halten oder das Nutzen eines Kontos untersagt. Reguliert wird das Verhalten der Bank. Ob eine Drittstaatenbank dich in der EU aktiv als Neukunde gewinnen darf, hängt künftig davon ab, ob sie den Aufwand einer zugelassenen Zweigstelle auf sich nimmt.

Der Stichtag 11. Juli 2026 entscheidet

Der eigentlich spannende Teil steht in Artikel 21c Absatz 5, der bestehende Verträge schützt. Wörtlich gilt die Zweigstellenpflicht unbeschadet bestehender Verträge, die vor dem 11.07.2026 geschlossen wurden. Dieser Stichtag liegt bereits hinter uns. Hast du dein Auslandskonto vorher eröffnet, fällt es unter diesen Bestandsschutz, und du musst nach derzeitiger Rechtslage nichts unternehmen.

Für neue Konten sieht die Lage anders aus. Ein Konto, das du heute bei einer Drittstaatenbank eröffnest, ist von diesem Bestandsschutz nicht gedeckt. Ab 2027 bist du dann darauf angewiesen, dass die Bank eine EU-Zweigstelle unterhält oder dass die Ausnahme der eigenen Veranlassung greift, dazu gleich mehr.

Ein Detail lohnt für alle, die es genau nehmen. Das deutsche Kreditwesengesetz setzt die Zweigstellenpflicht in § 53c KWG und den folgenden Paragrafen um und schaltet sie über § 64c Absatz 5 KWG erst ab dem 11.01.2027 scharf. Den Bestandsschutz mit dem Datum 11.07.2026 wiederholt das Gesetz an dieser Stelle nicht ausdrücklich. Der Anspruch folgt damit aus der Richtlinie selbst, so steht es dort.

Wann die Zweigstellenpflicht wirklich greift

Die Richtlinie kennt eine Ausnahme, die für Privatleute zentral ist. Wendet sich ein Kunde auf ausschließlich eigene Veranlassung an eine Bank im Drittland, greift die Zweigstellenpflicht nicht. Das ist die sogenannte passive Dienstleistungsfreiheit, die die BaFin seit Langem so behandelt. Eröffnest du selbst und aus eigenem Antrieb ein Konto im Ausland, löst das die Pflicht nicht aus.

Diese Ausnahme hat allerdings klare Grenzen. Bewirbt die Bank dich aktiv, über einen Vermittler oder ein verbundenes Unternehmen, gilt das nicht mehr als eigene Veranlassung. Die eigene Veranlassung deckt zudem nur ab, was du angefragt hast, und nicht automatisch das gesamte Sortiment der Bank.

Der zweite Punkt ist für Auswanderer der eigentlich entscheidende. Die Regel knüpft an Kunden an, die in der Union niedergelassen oder ansässig sind. Bist du wirklich weg und hast deinen Wohnsitz nach Argentinien, Thailand oder Dubai verlegt, bist du gar nicht mehr der Kunde, den die Richtlinie im Blick hat. In diesem Fall greift die Zweigstellenpflicht nach derzeitiger Rechtslage nicht.

Die Schweiz ist dabei ein häufig übersehener Sonderfall, weil sie weder zur EU noch zum EWR gehört. Ein Schweizer Konto zählt aus Sicht der Richtlinie als Drittstaatenkonto. Für Bestandsschutz und Ausnahmen gelten dort dieselben Regeln wie bei jeder anderen Bank außerhalb von EU und EWR. Planst du ohnehin einen Umzug in die Schweiz, solltest du das mitdenken.

Depots und Wertpapiere sind nicht betroffen

Neben dem Konto ist oft ein Wertpapierdepot im Spiel, und hier gibt die Richtlinie Entwarnung. Artikel 21c Absatz 4 nimmt Wertpapierdienstleistungen ausdrücklich aus, einschließlich der damit verbundenen Nebenleistungen. Ein Broker oder ein Depot fällt unter ein anderes Regelwerk als das klassische Bankkonto. Was beim Wegzug mit dem Depot und deinen ETFs passiert, ist eine eigene Baustelle.

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Was du jetzt sinnvoll tun kannst

Wenn du ohnehin ein Konto im Ausland brauchst, ist der Zeitpunkt der Eröffnung der entscheidende Hebel. Ein Vertrag, der vor dem 11.07.2026 zustande kam, steht unter Bestandsschutz. Für alles Neue klärst du besser vorher, ob die Bank in der EU zugelassen ist oder eine Zweigstelle unterhält.

Handfeste Alternativen dazu gibt es genug. Ein Konto bei einer EU-regulierten Bank oder einem EU-Anbieter fällt gar nicht erst unter die Drittstaatenregel. Für den grenzüberschreitenden Alltag helfen dir die üblichen Konten bei Wise und Revolut, und wie du dein Online-Banking ohne deutsche Handynummer weiter nutzt, steht in einem eigenen Beitrag.

Deine Situation Was nach derzeitiger Rechtslage gilt
Auslandskonto vor dem 11.07.2026 eröffnet Bestandsschutz, der Vertrag bleibt geschützt.
Neues Konto bei einer Drittstaatenbank ab 2027 Kein Bestandsschutz, es zählt Zweigstelle oder eigene Veranlassung.
Wohnsitz bereits außerhalb von EU und EWR Du bist nicht der Kunde, den Artikel 21c anspricht.
Wertpapierdepot oder Broker Von der Zweigstellenpflicht ausgenommen, Absatz 4.
Konto bei einer EU-regulierten Bank Fällt gar nicht unter die Drittstaatenregel.
Vorsicht bei Panikmache

Rund um CRD VI werben einige Anbieter mit angeblichen Notfalllösungen und teuren Strukturen im Ausland. Bevor du auf so etwas reagierst, prüfe deinen eigenen Fall an der Richtlinie. Für die meisten mit einem bestehenden Konto ändert sich nach heutigem Stand nichts.


Was du dir merken solltest

CRD VI ist keine Enteignung deines Auslandskontos. Die Pflicht trifft Banken aus Drittländern, die in der EU aktiv Bankgeschäfte betreiben. Bestehende Verträge von vor dem 11.07.2026 sind geschützt, und wer seinen Wohnsitz wirklich aus der EU verlegt hat, steht ohnehin außerhalb des geregelten Kreises.

Für die eigene Planung heißt das, in Ruhe schauen und den Zeitpunkt einer Eröffnung bewusst wählen. Wie du größere Beträge sauber ins neue Land bringst, klärt der Artikel zum Geld nach Argentinien überweisen. Die Regeln sind noch jung, ein zweiter Blick vor einer Kontoeröffnung lohnt sich.

Hinweis

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick zu CRD VI und dem Auslandskonto. Die Vorschriften sind neu, ihre praktische Auslegung durch Aufsicht und Banken steht teils noch aus und wird im Einzelfall unterschiedlich angewandt. Das ist keine Rechts- oder Steuerberatung, Stand September 2026.

Quellen und weiterführende Links