Die wichtigste Nachricht gleich vorweg, ein Bausparvertrag ist erst einmal ein Sparvertrag mit einer Bausparkasse, und der endet nicht dadurch, dass du deinen Wohnsitz ins Ausland verlegst. Du kannst aus dem Ausland weiter einzahlen, die Beiträge ruhen lassen oder den Vertrag auflösen. Rein technisch ändert sich am Vertrag selbst wenig.
Was sich ändert, ist die Förderung. Die Wohnungsbauprämie setzt nach § 1 WoPG voraus, dass du in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig bist. Meldest du dich ab und wirst im neuen Land steuerpflichtig, erfüllst du diese Voraussetzung in der Regel nicht mehr. Für neue Sparjahre gibt es dann keine Prämie. Darum lohnt es sich, die Entscheidung über den Vertrag vor dem Umzug zu treffen und nicht erst hinterher.
Ich bereite selbst gerade eine Auswanderung vor und habe mir dabei die laufenden Verträge angesehen. Der Bausparvertrag ist so ein Fall, den man leicht übersieht, weil er still vor sich hin läuft. Genau da entstehen die teuren Fehler.
Du hast einen laufenden Bausparvertrag und planst, Deutschland dauerhaft zu verlassen. Du willst wissen, ob sich weiteres Einzahlen lohnt, was mit der Wohnungsbauprämie geschieht und ob du das angesparte Geld später für Wohneigentum im Ausland verwenden darfst.
Der Vertrag läuft weiter, die Förderung nicht automatisch
Zwei Zuschüsse stehen bei einem Bausparvertrag im Raum. Die Wohnungsbauprämie vom Staat und, falls dein Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen zahlt, die Arbeitnehmersparzulage. Beide knüpfen an deinen Status in Deutschland an, die Prämie an die Steuerpflicht und die Zulage an das Beschäftigungsverhältnis. Fällt beides mit dem Wegzug weg, bekommst du für künftige Beiträge auch keinen Zuschuss mehr.
Der Vertrag selbst bleibt davon unberührt. Dein Guthaben gehört dir, es wird weiter verzinst, und die Zuteilung rückt mit der Zeit näher. Du verlierst durch den Umzug also kein Geld, das schon angespart ist. Verloren geht nur der Anspruch auf neue Förderung.
Was mit der Wohnungsbauprämie passiert
Prämienberechtigt ist nach § 1 WoPG, wer in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Mit der Abmeldung und dem dauerhaften Umzug fällt diese Steuerpflicht in den meisten Fällen weg. Ab dann kannst du zwar weiter einzahlen, für diese Beiträge gibt es aber keine neue Prämie. Ausnahmen sind möglich, etwa wenn du auf Antrag in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bleibst. Beim dauerhaften Wegzug ist der Wegfall aber der Normalfall.
Zur Einordnung lohnt ein Blick auf die Größenordnung. Die Prämie beträgt nach § 3 WoPG 10 Prozent der Aufwendungen, höchstens auf 700 Euro im Jahr, bei Ehegatten 1.400 Euro. Dazu kommt eine Einkommensgrenze nach § 2a WoPG von 35.000 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten 70.000 Euro. Für die meisten geht es also um einen überschaubaren Betrag pro Jahr, nicht um ein Vermögen.
Schon gutgeschriebene Prämien aus früheren Jahren sind damit nicht automatisch verloren. Ob sie dir am Ende bleiben, entscheidet sich daran, wie und wo du das Guthaben verwendest.
Das Guthaben nur in EU und EWR förderunschädlich verwenden
Für Auswanderer kommt es auf einen Punkt besonders an. Nach § 2 WoPG bleibt die Prämie in der Regel nur erhalten, wenn du die ausgezahlte Bausparsumme für Wohneigentum in einem Staat der EU oder des EWR einsetzt. Ziehst du innerhalb dieses Raums um, etwa nach Österreich, Spanien oder Portugal, und baust oder kaufst dort, ist die Verwendung förderunschädlich.
Gehst du dagegen in ein Land außerhalb von EU und EWR und steckst das Geld dort in eine Immobilie, wird es prämienschädlich. Die Bausparkasse fordert die Prämien der betroffenen Jahre dann zurück. Dasselbe passiert, wenn du dir das Guthaben vorzeitig auszahlen lässt und frei verwendest, bevor die Bindung abgelaufen ist. Diese Festlegungsfrist liegt bei sieben Jahren.
Die Schweiz ist weder EU noch EWR. Wer dorthin zieht und das Bausparguthaben für ein Schweizer Objekt verwendet, bewegt sich außerhalb des geförderten Raums, für die Prämie gilt dann dasselbe wie bei jedem anderen Drittstaat. Was die Schweiz sonst von EU-Zielen unterscheidet, steht im Beitrag zum Auswandern in die Schweiz.
Weiter besparen, ruhen lassen oder kündigen
Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie weit dein Vertrag ist und was du mit dem Guthaben vorhast. So sehen die drei Möglichkeiten im Überblick aus.
| Weg | Wann er sinnvoll ist |
|---|---|
| Weiter besparen | Wenn du das Guthaben später in EU oder EWR für Wohneigentum nutzen willst und auf die Prämie der künftigen Jahre verzichten kannst. Der Sparzins läuft weiter. |
| Ruhen lassen | Beiträge aussetzen und den Vertrag behalten. Das Guthaben bleibt verzinst, die Zuteilung rückt näher, du bindest kein neues Geld. Oft die flexibelste Lösung, solange du unsicher bist. |
| Kündigen | Wenn du das Geld brauchst und keine wohnwirtschaftliche Verwendung planst. Die Kündigungsfrist liegt nach den Bausparbedingungen meist bei sechs Monaten, ein noch nicht ausgezahlter Bonuszins kann dabei verfallen. |
Noch ein Punkt zum Bauspardarlehen, den viele übersehen. Das Darlehen aus einem Bausparvertrag ist an wohnwirtschaftliche Zwecke gebunden. Ob deine Bausparkasse ein Objekt im Ausland überhaupt finanziert, steht in ihren Bedingungen und ist oft eingeschränkt. Kläre das direkt mit ihr, bevor du für die Finanzierung im Zielland fest auf dieses Darlehen baust.
Alle Schritte im Überblick
Die Guides zeigen dir, welche Verträge und Behördengänge vor dem Wegzug anstehen und in welcher Reihenfolge.
Zum Dokumente-Guide, 9 €Das solltest du vor dem Wegzug klären
Ein paar Dinge regeln sich leichter, solange du noch in Deutschland bist. Nimm sie in deine Auswander-Checkliste auf.
| Schritt | Warum |
|---|---|
| Bausparkasse über den Umzug informieren | Kläre, ob du vom Ausland aus weiter einzahlen kannst und welche Angaben die Bausparkasse zu deinem neuen Wohnsitz braucht. |
| Förderstatus abfragen | Lass dir sagen, bis zu welchem Sparjahr die Wohnungsbauprämie noch läuft und ob die Festlegungsfrist bereits erfüllt ist. |
| Verwendung festlegen | Willst du das Guthaben für Wohneigentum nutzen, entscheidet der Ort über die Prämie. EU und EWR sind in der Regel förderunschädlich, Drittstaaten nicht. |
| Kontozugang sichern | Ein deutsches Konto mit funktionierendem Online-Zugang erleichtert die Verwaltung aus der Ferne. Wie du deine Konten ordnest, steht im Beitrag zum Online-Banking beim Auswandern. |
Was du dir merken solltest
Dein Bausparvertrag läuft nach dem Wegzug weiter, aber die Wohnungsbauprämie hängt an deiner unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland. Fällt sie weg, gibt es für neue Beiträge keine Prämie mehr. Schon gutgeschriebene Prämien bleiben in der Regel nur erhalten, wenn du das Guthaben für Wohneigentum in EU oder EWR verwendest.
Wer früh entscheidet, ob er weiter bespart, ruhen lässt oder kündigt, vermeidet die teuerste Variante, nämlich Prämien zurückzuzahlen, weil das Geld am falschen Ort gelandet ist. Diese Rechnung macht man besser in Ruhe in Deutschland als später am Telefon mit der Bausparkasse.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Steuer-, Anlage- oder Rechtsberatung. Die Förderregeln, Beträge und Einkommensgrenzen ändern sich und hängen von deinem Einzelfall und deinem Zielland ab. Verbindliche Auskunft bekommst du bei deiner Bausparkasse und deinem Finanzamt. Der Stand dieser Übersicht ist Oktober 2026.
Die Auswander-Checkliste
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Quellen und weiterführende Links
- WoPG § 1 (Prämienberechtigte, unbeschränkte Steuerpflicht), gesetze-im-internet.de
- WoPG § 2 (Prämienbegünstigte Aufwendungen, Verwendung in EU und EWR), gesetze-im-internet.de
- WoPG § 2a (Einkommensgrenze), gesetze-im-internet.de
- WoPG § 3 (Höhe der Prämie), gesetze-im-internet.de
- Wohnungsbau-Prämiengesetz, Gesamttext, gesetze-im-internet.de