Die kurze Antwort vorweg. Wenn dein Zielland zu den Vertragsstaaten des CIEC-Übereinkommens Nr. 16 gehört, lässt du dir beim Standesamt eine mehrsprachige Urkunde ausstellen. Die wird dort ohne Apostille, Übersetzung oder sonstige Beglaubigung anerkannt. Gehört dein Land nicht dazu, brauchst du die klassische deutsche Urkunde, eine Apostille und eine beglaubigte Übersetzung. Beides kannst du aus dem Ausland anfordern, per Post oder über eine Vertrauensperson mit Vollmacht.
Klingt simpel, hat aber zwei Stolperstellen. Viele beantragen die teure Apostille, obwohl ihr Land die mehrsprachige Urkunde akzeptiert hätte. Und wer im Ausland geboren wurde oder dort geheiratet hat, hat oft gar keine deutsche Urkunde und unterschätzt, wie lange deren Beschaffung dauert.
Du planst die Auswanderung und das Zielland verlangt für Visum, Aufenthaltstitel, Einbürgerung oder eine Heirat vor Ort deine deutsche Geburts- oder Heiratsurkunde. Du sitzt vielleicht schon im Ausland und fragst dich, wie du an die Urkunden kommst, ohne nach Deutschland zu fliegen.
Warum Auswanderer diese Urkunden überhaupt brauchen
Behörden im Ausland wollen deine Identität und deinen Familienstand belegt sehen, und zwar mit dem Originaldokument, nicht mit dem Reisepass allein. Die Geburtsurkunde taucht beim Visumantrag auf, bei der Anmeldung des Wohnsitzes, bei der Einbürgerung. Die Heiratsurkunde brauchst du, wenn dein Ehepartner mitzieht, wenn ihr ein Familienvisum beantragt oder wenn der gemeinsame Name im Zielland eingetragen werden soll.
Wichtig ist die Unterscheidung zwischen der Urkunde an sich und ihrer Anerkennung im Ausland. Die deutsche Urkunde bekommst du beim Standesamt. Ob ein ausländisches Amt sie akzeptiert, hängt davon ab, in welcher Form sie vorliegt und welche internationalen Abkommen zwischen Deutschland und dem Zielland gelten.
Die mehrsprachige Urkunde: der einfache Weg
Deutschland und eine Reihe weiterer Staaten haben sich 1976 im CIEC-Übereinkommen Nr. 16 darauf geeinigt, Personenstandsurkunden auf einem gemeinsamen, mehrsprachigen Vordruck auszustellen. Dieser Auszug enthält die Daten in mehreren Sprachen, unter anderem Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch und Italienisch. Eine separate Übersetzung entfällt damit.
Der entscheidende Vorteil steht direkt im Übereinkommen. Diese Auszüge sind ohne Legalisation, Beglaubigung oder gleichwertige Förmlichkeit im Gebiet jedes Vertragsstaats anzunehmen. Konkret heißt das: keine Apostille, keine beglaubigte Übersetzung, kein Behördenweg zusätzlich. Du gehst zum Standesamt, bittest um die mehrsprachige Variante und schickst sie ins Zielland.
| Urkunde | Mehrsprachiger Vordruck | Wofür |
|---|---|---|
| Geburtsurkunde | Formule A | Visum, Wohnsitzanmeldung, Einbürgerung, Geburt eigener Kinder im Ausland |
| Heiratsurkunde | Formule B | Familienvisum, Namensführung, Anerkennung der Ehe vor Ort |
| Sterbeurkunde | Formule C | Erbfälle, Renten- und Versicherungsangelegenheiten |
Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Moldau, Montenegro, Niederlande, Nordmazedonien, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien und die Türkei. Wer nach Spanien, Portugal oder in die Schweiz zieht, fährt mit der mehrsprachigen Urkunde am einfachsten.
Wenn dein Zielland kein CIEC-Staat ist
Argentinien steht nicht auf der Liste. Die USA, Kanada, Thailand, Paraguay und die meisten Länder außerhalb Europas auch nicht. Für diese Staaten reicht die mehrsprachige Urkunde nicht. Du brauchst die klassische deutsche Urkunde, eine Apostille als internationale Echtheitsbestätigung und in aller Regel eine beglaubigte Übersetzung in die Landessprache.
Die Apostille gibt es nur in Ländern, die dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sind. Argentinien gehört dazu, deshalb genügt dort die Apostille und es ist keine aufwändige Legalisation über das Konsulat nötig. Für Staaten ohne dieses Abkommen läuft stattdessen die Legalisation, ein längerer Weg über die Auslandsvertretung.
Die Apostille stellt nicht das Standesamt aus. Für Personenstandsurkunden ist je nach Bundesland eine vorgesetzte Stelle zuständig, meist das Regierungspräsidium, die Bezirksregierung oder eine Landesbehörde. Du beantragst also zuerst die Urkunde beim Standesamt und lässt sie danach an anderer Stelle mit der Apostille versehen. Beides kostet Zeit, plane das nicht auf den letzten Drücker.
Welche Dokumente dein Zielland in welcher Form verlangt, steht meist auf der Seite der zuständigen Botschaft. Eine ausführliche Erklärung zur Apostille und zur Legalisation findest du in unserem Beitrag zu Apostille und Beglaubigung beim Auswandern. Wenn es konkret um Argentinien geht, hilft der Überblick über die Visumoptionen für Argentinien.
So forderst du die Urkunde aus dem Ausland an
Zuständig ist immer das Standesamt, das die Geburt oder die Ehe ursprünglich beurkundet hat. Bist du in Leipzig geboren, geht der Antrag nach Leipzig, egal wo du gerade wohnst. Drei Wege stehen offen.
| Weg | Wie es läuft |
|---|---|
| Online-Antrag | Viele Standesämter und das Bundesportal bieten ein Formular an. Die Urkunde wird an eine angegebene Adresse geschickt, teils auch ins Ausland. Bezahlung per Karte oder Überweisung. |
| Formloses Schreiben per Post | Brief ans Standesamt mit der Bitte um die Urkunde. Beglaubigte Kopie von Ausweis oder Reisepass beilegen und angeben, ob du die mehrsprachige Variante willst. Beglaubigung der Kopie macht die deutsche Auslandsvertretung. |
| Vollmacht an Vertrauensperson | Eine Person in Deutschland holt die Urkunde für dich. Sie legt eine schriftliche Vollmacht, deinen Ausweis im Original oder als beglaubigte Kopie und ihren eigenen Ausweis vor. |
Sag beim Antrag immer ausdrücklich, ob du die normale oder die mehrsprachige Urkunde brauchst und wie viele Exemplare. Mehrere Ausfertigungen auf einmal sind günstiger als einzeln nachbestellte und du sparst dir den zweiten Behördengang aus der Ferne. Für ein Visum plus Wohnsitzanmeldung sind zwei bis drei Exemplare realistisch.
Alle Behördenschritte im Überblick
Die Guides zeigen dir, welche Dokumente wann anstehen. Von der Abmeldung bis zur Ankunft im Zielland.
Guides ansehenIm Ausland geboren oder geheiratet: die Nachbeurkundung
Wer im Ausland zur Welt kam oder dort geheiratet hat, hat erstmal keine deutsche Urkunde, sondern nur das Dokument des jeweiligen Landes. Du kannst diese Auslandsgeburt oder Auslandsehe auf Antrag im deutschen Register nachbeurkunden lassen. Danach stellt das Standesamt eine deutsche Geburts- oder Eheurkunde aus, die du dann wie jede andere mehrsprachig oder mit Apostille beziehen kannst.
Pflicht ist diese Nachbeurkundung nicht. Eine korrekt ausgestellte ausländische Urkunde wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, gegebenenfalls mit Übersetzung und Apostille. Sinnvoll ist sie trotzdem, weil sie dir für spätere deutsche Behördengänge eine saubere deutsche Urkunde verschafft.
Zuständig ist das Standesamt am letzten deutschen Wohnsitz. Hattest du nie einen Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Dort liegt die Bearbeitungszeit für Nachbeurkundungen aktuell bei mehreren Jahren. Wenn du eine deutsche Urkunde aus einer Auslandsgeburt oder Auslandsehe brauchst, stell den Antrag so früh wie möglich.
Kosten und Bearbeitungszeit
Die reinen Urkundengebühren sind niedrig und je nach Bundesland leicht unterschiedlich. Teuer und langwierig wird es erst, wenn Apostille und Übersetzung dazukommen.
| Posten | Richtwert |
|---|---|
| Geburtsurkunde | rund 10 Euro, jedes weitere gleichzeitig ausgestellte Exemplar günstiger |
| Eheurkunde | rund 12 Euro, weitere gleichzeitige Exemplare etwa 6 Euro |
| Mehrsprachige Urkunde | meist dieselbe Gebühr wie die normale Urkunde |
| Apostille | zusätzliche Gebühr bei der zuständigen Landesbehörde, je nach Bundesland |
| Beglaubigte Übersetzung | nach Aufwand beim vereidigten Übersetzer, deutlich teurer als die Urkunde selbst |
Bei der mehrsprachigen Urkunde bist du in der Regel mit der einfachen Gebühr und dem Postweg durch. Bei der Apostille-Variante laufen mehrere Stellen nacheinander, da solltest du mehrere Wochen einplanen, gerade wenn alles aus dem Ausland organisiert wird.
Was du noch in Deutschland erledigen solltest
Manche Dinge sind aus Deutschland heraus in einem Nachmittag erledigt und aus dem Ausland eine wochenlange Korrespondenz. Wenn du noch hier bist, nimm die Urkunden gleich mit auf die Liste.
Hol dir mehrere Exemplare deiner Geburtsurkunde und, falls verheiratet, der Eheurkunde. Kläre vorher über die Botschaft deines Ziellandes, ob die mehrsprachige Urkunde akzeptiert wird oder ob Apostille und Übersetzung nötig sind. Ist Letzteres der Fall, lass die Apostille direkt mit anbringen und beauftrage die Übersetzung bei einem in Deutschland vereidigten Übersetzer. Wer im Ausland geboren ist oder dort geheiratet hat, sollte eine etwaige Nachbeurkundung möglichst lange vor dem geplanten Termin anstoßen. Das passt gut zu den übrigen Behördengängen rund um Pass und Ausweis, die wir im Beitrag zu Reisepass und Personalausweis im Ausland beschreiben.
Was du dir merken solltest
Prüfe zuerst, ob dein Zielland CIEC-Vertragsstaat ist. Wenn ja, reicht die mehrsprachige Urkunde ohne Apostille und ohne Übersetzung. Wenn nein, brauchst du die klassische Urkunde plus Apostille plus beglaubigte Übersetzung, und die Apostille kommt nicht vom Standesamt, sondern von einer Landesbehörde. Anfordern kannst du beides aus dem Ausland, online, per Post oder über eine Vollmacht.
Der teure Fehler ist, blind die Apostille zu beantragen, obwohl die mehrsprachige Urkunde gereicht hätte. Der langsame Fehler ist, eine Nachbeurkundung für eine Auslandsgeburt zu spät anzustoßen. Beides vermeidest du, wenn du die Urkundenfrage früh in deine Planung holst.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick. Gebühren, Online-Verfahren und Anerkennungsanforderungen unterscheiden sich je nach Bundesland, Standesamt und Zielland und ändern sich von Zeit zu Zeit. Maßgeblich sind die Auskünfte des zuständigen Standesamts und der Botschaft deines Ziellandes. Stand: Juni 2026.
Quellen und weiterführende Links
- Personenstandsrecht.de: CIEC-Übereinkommen, mehrsprachige Auszüge
- Bundesamt für Justiz: Häufige Fragen zu internationalen Urkunden
- Auswärtiges Amt: Internationaler Urkundenverkehr und Apostille
- Bundesportal: Internationale Geburtsurkunde beantragen
- Service Berlin: Eheschließung im Ausland nachbeurkunden lassen