Wer Deutschland verlässt und seinen Wohnsitz aufgibt, zahlt keine deutsche Kirchensteuer mehr. Das passiert automatisch mit dem Wegzug und hat mit einem Kirchenaustritt nichts zu tun. Die Kirchensteuer ist ein Aufschlag auf die Einkommensteuer, und diese Einkommensteuer fällt in Deutschland nur an, solange du hier deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hast.
Ich bereite gerade selbst eine Auswanderung vor und habe mir diese Frage genau angesehen, weil im Netz viel Halbwissen dazu kursiert. Der Zusammenhang ist einfacher, als die meisten denken, sobald klar ist, woran die Steuer rechtlich hängt. Dieser Artikel sortiert ihn und nennt die passenden Fundstellen im Gesetz.
Du bist Mitglied einer steuererhebenden Kirche, planst den Wegzug aus Deutschland und willst wissen, ob und ab wann die Kirchensteuer endet, auch bei Zinsen und Dividenden.
Warum die Kirchensteuer am Wohnsitz hängt
Die Kirchensteuer ist keine eigenständige Steuer, sondern ein Zuschlag zur Einkommensteuer. Das Gesetz nennt sie eine Zuschlagsteuer, geregelt in § 51a EStG. Sie wird prozentual auf die Einkommensteuer aufgeschlagen und liegt in den meisten Bundesländern bei neun Prozent, in Bayern und Baden-Württemberg bei acht Prozent.
Ein Aufschlag auf die Einkommensteuer braucht eine Einkommensteuer, an die er andockt. Diese Einkommensteuer entsteht nur, solange du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist. Nach § 1 Absatz 1 EStG ist das der Fall, wenn du im Inland einen Wohnsitz oder deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Dazu kommt die Mitgliedschaft in einer steuererhebenden Kirche. Erst beides zusammen, Mitgliedschaft und Wohnsitz, löst die Kirchensteuerpflicht aus.
Was ein Wohnsitz im steuerlichen Sinn ist, steht in § 8 AO. Gemeint ist eine Wohnung, die du so innehast, dass erkennbar ist, dass du sie behältst und nutzt. Der gewöhnliche Aufenthalt nach § 9 AO liegt dort, wo du dich nicht nur vorübergehend aufhältst. Ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten gilt dabei stets als gewöhnlicher Aufenthalt.
Mit dem Wegzug fällt die Grundlage weg
Gibst du deinen deutschen Wohnsitz auf und hast auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt mehr im Inland, endet deine unbeschränkte Einkommensteuerpflicht. Damit fällt die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer weg. Ab dem Zeitpunkt, zu dem du steuerlich aus Deutschland heraus bist, wird auf dein laufendes Einkommen keine deutsche Kirchensteuer mehr fällig.
Die Kirchensteuer ist Landesrecht, jedes Bundesland hat ein eigenes Gesetz. Die Grundregel ist aber überall dieselbe. In § 3 des nordrhein-westfälischen Kirchensteuergesetzes steht zum Beispiel, dass kirchensteuerpflichtig ist, wer einer der beiden großen Kirchen angehört und seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne der Abgabenordnung im Land hat. Wer das nicht mehr erfüllt, fällt aus der Steuerpflicht, ganz ohne eigenes Zutun.
Kirchenaustritt ist etwas anderes als der Wegzug
Viele verwechseln an diesem Punkt zwei getrennte Dinge. Der Kirchenaustritt ist eine Erklärung beim Standesamt oder Amtsgericht, mit der du deine Mitgliedschaft in der Kirche beendest. Der Wegzug beendet nur deine Steuerpflicht in Deutschland, deine Mitgliedschaft bleibt davon unberührt.
Für die deutsche Kirchensteuer brauchst du also keinen Austritt, wenn du ohnehin auswanderst. Mit dem Wegfall des Wohnsitzes zahlst du sie nicht mehr, obwohl du auf dem Papier weiter Mitglied bleibst. Wer dagegen in Deutschland wohnen bleibt und nur ohne Kirchensteuer Mitglied sein will, kommt um den förmlichen Austritt nicht herum.
Eine Einschränkung ist an dieser Stelle wichtig. Behältst du in Deutschland eine Wohnung, etwa einen Zweitwohnsitz, den du weiter nutzt, kann die unbeschränkte Steuerpflicht und damit die Kirchensteuer bestehen bleiben. Entscheidend ist dabei nicht die Abmeldung beim Amt. Es kommt darauf an, ob du tatsächlich keine Wohnung mehr innehast und dich nicht mehr gewöhnlich in Deutschland aufhältst.
Wohin du ziehst, spielt für die deutsche Kirchensteuer keine Rolle. Ob dein Ziel in der EU liegt, in der Schweiz oder außerhalb Europas, der deutsche Zuschlag endet mit dem Wohnsitz. Was dein neues Land an eigenen Kirchenbeiträgen kennt, ist eine andere Frage und hängt vom jeweiligen Land ab. Wer den Schritt in die Schweiz plant, findet die aufenthaltsrechtlichen Punkte im Beitrag zur Auswanderung in die Schweiz.
Kapitalerträge und der Abzug durch die Bank
Ein Sonderfall sind private Kapitalerträge, also Zinsen und Dividenden im Privatvermögen. Auf sie fällt in Deutschland Kapitalertragsteuer an, und die Bank behält die Kirchensteuer als Zuschlag gleich mit ein, geregelt in § 51a EStG. Das Bundeszentralamt für Steuern speichert dafür, ob du einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehörst.
Nach dem Wegzug bist du nicht mehr kirchensteuerpflichtig, und damit entfällt auch dieser Abzug. Für den Einbehalt auf Kapitalerträge kommt es darauf an, ob du zum Zeitpunkt des Steuerabzugs noch kirchensteuerpflichtig bist. Wichtig ist, dass deine Bank von deinem Wegzug erfährt, denn deine steuerliche Lage kennt sie nicht von allein. Solange sie dich als kirchensteuerpflichtig führt, behält sie den Zuschlag weiter ein, und du holst ihn dir erst über die Steuererklärung zurück.
Alle Schritte im Überblick
Die Guides zeigen dir, welche Behördengänge wann anstehen. Von der Abmeldung in Deutschland bis zur Ankunft.
Zum Dokumente-Guide, 9 €Was du vor dem Wegzug klären solltest
Der wichtigste Hebel ist die saubere Abmeldung samt tatsächlichem Wegzug, denn daran hängt das Ende der Steuerpflicht. Wie die Abmeldung des Wohnsitzes abläuft, steht im Beitrag Wohnsitz abmelden. Ein paar Punkte solltest du zusätzlich im Blick behalten.
| Schritt | Zweck |
|---|---|
| Bank informieren | Damit der Zuschlag auf Kapitalerträge nicht weiterläuft, nachdem du steuerlich aus Deutschland heraus bist. |
| Kirchenmitgliedschaft einordnen | Für das Ende der Steuer ist kein Austritt nötig. Willst du die Mitgliedschaft dennoch beenden, ist das ein eigener Schritt beim Standesamt. |
| Letzte Steuererklärung | Im Wegzugsjahr bist du für einen Teil des Jahres noch unbeschränkt steuerpflichtig. Hintergrund im Beitrag beschränkte Steuerpflicht. |
| Zweitwohnsitz prüfen | Behältst du eine Wohnung in Deutschland, kann die Steuerpflicht bestehen bleiben. Diesen Punkt früh klären. |
Was du dir merken solltest
Die deutsche Kirchensteuer ist ein Zuschlag zur Einkommensteuer und endet, sobald du in Deutschland weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hast. Einen Kirchenaustritt brauchst du dafür nicht, deine Mitgliedschaft bleibt davon getrennt. Bei Kapitalerträgen solltest du deine Bank informieren, damit der Zuschlag nicht weiterläuft.
Wie stark das im Einzelfall wirkt, hängt davon ab, ob du wirklich alle Wohnsitze in Deutschland aufgibst. Wer eine Wohnung behält und weiter nutzt, bleibt unter Umständen steuerpflichtig und zahlt weiter. Prüfe diesen Punkt früh, dann gibt es beim Finanzamt später keine böse Überraschung.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die Kirchensteuer ist Landesrecht, die Details stehen in den Kirchensteuergesetzen der Länder und können voneinander abweichen. Prüfe den aktuellen Stand bei deinem Finanzamt oder deiner Kirche. Der Stand dieser Übersicht ist Oktober 2026.
Die Auswander-Checkliste
Alle Schritte vor dem Wegzug in der richtigen Reihenfolge, von der Abmeldung bis zur Krankenversicherung, kostenlos als PDF.
Checkliste holenTiefer einsteigen kannst du mit dem Guide Dokumente und Bürokratie, 9 €.
Quellen und weiterführende Links
- Einkommensteuergesetz § 1 (Steuerpflicht), gesetze-im-internet.de
- Abgabenordnung § 8 (Wohnsitz) und § 9 (gewöhnlicher Aufenthalt), gesetze-im-internet.de
- Einkommensteuergesetz § 51a (Zuschlagsteuern, Kirchensteuer auf Kapitalerträge), gesetze-im-internet.de
- Kirchensteuergesetz Nordrhein-Westfalen (Anknüpfung an Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt), recht.nrw.de
- EKD: Kirchensteuer und Hebesatz