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Die Pflegeversicherung hängt direkt an deiner Krankenversicherung. Endet die eine, endet auch die andere. Wer dauerhaft in ein Land außerhalb von EU, EWR und Schweiz zieht, verliert den Schutz der sozialen Pflegeversicherung komplett. Die eingezahlten Beiträge gibt es nicht zurück, egal ob du fünf oder fünfunddreißig Jahre dabei warst.

Innerhalb der EU ist die Lage besser, aber nur zur Hälfte. Das Pflegegeld wird als Geldleistung auch an einen Wohnsitz in Spanien, Portugal oder Österreich weitergezahlt. Sachleistungen wie ein ambulanter Pflegedienst dagegen nicht. Und seit dem 1. Januar 2026 gilt für vorübergehende Aufenthalte im Drittland eine neue 8-Wochen-Frist statt der alten sechs Wochen. Dieser Artikel sortiert, was wo gilt und wie du dich für eine mögliche Rückkehr absicherst.

Für wen dieser Artikel relevant ist

Du planst den dauerhaften Wegzug aus Deutschland und willst wissen, was aus deinen Pflegebeiträgen wird, ob im Pflegefall noch Geld fließt und was du vor der Abmeldung regeln musst. Besonders relevant für alle über 50 und für alle, die pflegebedürftige Angehörige mitnehmen.

Die Kopplung, die kaum jemand auf dem Schirm hat

In Deutschland gilt seit 1995: Wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung. Wer privat krankenversichert ist, muss eine private Pflegepflichtversicherung abschließen. Diese Kopplung wirkt auch in die andere Richtung. Endet deine Krankenversicherung durch den Wegzug, endet die Pflegeversicherung gleich mit.

Der Beitrag ist nicht ohne. 2026 liegt er bei 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens, Kinderlose zahlen 4,2 Prozent. Bei 4.000 Euro brutto sind das bis zu 168 Euro im Monat. Umso wichtiger ist die Frage, was davon im Ausland übrig bleibt.

EU, EWR und Schweiz: Pflegegeld ja, Pflegedienst nein

Der Europäische Gerichtshof hat schon 1998 im Fall Molenaar entschieden, dass das deutsche Pflegegeld eine Geldleistung ist. Geldleistungen sind nach der EU-Verordnung 883/2004 exportierbar. Konkret: Bleibt Deutschland für deine Kranken- und Pflegeversicherung zuständig, zum Beispiel als Rentner mit deutscher Rente und S1-Bescheinigung, zahlt die deutsche Pflegekasse das Pflegegeld in voller Höhe an deinen Wohnsitz in EU, EWR oder der Schweiz.

2026 sind das monatlich 347 Euro bei Pflegegrad 2, 599 Euro bei Pflegegrad 3, 800 Euro bei Pflegegrad 4 und 990 Euro bei Pflegegrad 5. Eine Erhöhung ist für 2026 nicht beschlossen, die Werte entsprechen denen von 2025.

Sachleistungen sind die andere Hälfte der Wahrheit. Pflegesachleistung für einen ambulanten Dienst, Tagespflege, Kurzzeitpflege: Das alles exportiert die deutsche Pflegekasse nicht. Ob du vor Ort professionelle Pflege bekommst, richtet sich nach dem Recht und dem Pflegesystem deines Wohnstaates. In vielen EU-Ländern fällt das deutlich schmaler aus als in Deutschland.

Drittstaaten: Acht Wochen pro Kalenderjahr, dann ruht der Anspruch

Für vorübergehende Aufenthalte außerhalb von EU, EWR und Schweiz gibt es seit dem 1. Januar 2026 eine spürbare Verbesserung. Das Pflegegeld wird jetzt bis zu acht Wochen je Kalenderjahr weitergezahlt, vorher waren es sechs Wochen. Geregelt ist das in § 34 SGB XI.

Das hilft konkret bei langen Besuchen im Zielland, bei Probeaufenthalten vor der endgültigen Entscheidung oder beim Überwintern. Wer mit einem pflegebedürftigen Angehörigen drei Monate Argentinien testet, bekommt für die ersten acht Wochen weiter Pflegegeld, danach ruht der Anspruch bis zur Rückkehr. Wichtig: Die Pflegekasse vorher informieren, mit Zielland, Dauer und Art der Versorgung.

Nicht verwechseln

Die 8-Wochen-Regel gilt nur für vorübergehende Aufenthalte bei fortbestehender Versicherung in Deutschland. Sie ist keine Übergangsfrist beim Auswandern. Mit der dauerhaften Wohnsitzverlegung ins Drittland endet die Mitgliedschaft, und mit ihr endet der Anspruch sofort, nicht erst nach acht Wochen.

Dauerhafter Wegzug ins Drittland: Mitgliedschaft endet, Beiträge bleiben weg

Verlegst du deinen Wohnsitz dauerhaft in ein Land außerhalb von EU, EWR und Schweiz, endet die Mitgliedschaft in der sozialen Pflegeversicherung. Das gilt sogar dann, wenn deine Krankenversicherung über ein Sozialversicherungsabkommen weiterläuft. Die Türkei ist das bekannteste Beispiel: Krankenversicherung über das Abkommen ja, Pflegeversicherung nein, weil die Pflegeversicherung in den deutschen Abkommen nicht enthalten ist.

Für Argentinien, Thailand, die USA oder Paraguay stellt sich die Frage gar nicht erst. Mit diesen Ländern besteht kein Abkommen, das die Krankenversicherung erfasst, also enden Kranken- und Pflegeversicherung gemeinsam. Eine Erstattung der eingezahlten Pflegebeiträge ist im Gesetz nicht vorgesehen. Die soziale Pflegeversicherung ist ein Umlagesystem ohne persönliches Kapitalkonto, ähnlich wie die gesetzliche Rente, nur ohne Auslandszahlung.

Im Zielland selbst gibt es selten Ersatz. Ein der deutschen Pflegeversicherung vergleichbares Pflichtsystem existiert in den klassischen Auswanderungsländern außerhalb Europas praktisch nicht. Pflege im Alter ist dort eine private Rechnung, über Familie, Ersparnisse oder private Versicherungen. Wer jenseits der 50 auswandert, sollte diesen Posten in die Budgetplanung aufnehmen.

Situation Pflegegeld Sachleistungen
Vorübergehend im Drittland (Urlaub, Probeaufenthalt) Bis 8 Wochen je Kalenderjahr (seit 01.01.2026) Nein
Wohnsitz in EU, EWR oder Schweiz, Deutschland bleibt zuständig Ja, in voller Höhe Nein, es gilt das System des Wohnstaates
Dauerhafter Wohnsitz im Drittland Nein, Mitgliedschaft endet Nein

Die Anwartschaft: Dein Rückweg in die Pflegeversicherung

Hier liegt der Punkt, den fast jeder Auswanderer verpasst, weil er eine Frist von genau einem Monat hat. Wer seinen Wohnsitz ins außereuropäische Ausland verlegt und aus der Kranken- und Pflegeversicherung ausscheidet, kann bei seiner Pflegekasse eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach dem Ende der Mitgliedschaft gestellt werden.

Warum das wichtig ist: Leistungen aus der Pflegeversicherung bekommt nach § 33 SGB XI nur, wer in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag mindestens zwei Jahre versichert war. Wer zehn Jahre in Argentinien gelebt hat und pflegebedürftig zurückkommt, erfüllt diese Vorversicherungszeit ohne Anwartschaft nicht und steht zunächst ohne Anspruch da. Die Anwartschaft hält die Zeit im Ausland als Vorversicherungszeit am Leben. Der Beitrag dafür ist überschaubar, die genaue Höhe nennt dir deine Pflegekasse.

Wie die Rückkehr in die Krankenversicherung insgesamt funktioniert und wo die Fallstricke liegen, habe ich im Artikel zur Rückkehr in die GKV aufgeschrieben.

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Was du vor dem Wegzug klären solltest

Erst der Status: Bist du gesetzlich oder privat versichert, und bleibt Deutschland nach dem Umzug für dich zuständig? Davon hängt alles Weitere ab. Bei einem EU-Wegzug als Rentner läuft das über die S1-Bescheinigung und die Kasse zahlt das Pflegegeld weiter. Bei privater Pflegepflichtversicherung gelten die Vertragsbedingungen, viele Tarife lassen sich mit einer Anwartschaft ruhend stellen.

Dann die Frist: Die Anwartschaft für die Pflegeversicherung muss innerhalb eines Monats nach dem Mitgliedschaftsende beantragt sein. Das gehört auf die Wegzugs-Checkliste direkt neben die Wohnsitzabmeldung, denn verpasst ist verpasst.

Und zuletzt das Zielland: Kläre, wie Pflege dort organisiert und bezahlt wird, bevor du den Schritt machst. Wer eine private Pflegezusatzversicherung hat, sollte beim Anbieter schriftlich anfragen, ob der Tarif bei Auslandswohnsitz weiter leistet. Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Vertrag erheblich.


Was du dir merken solltest

In der EU, im EWR und in der Schweiz nimmst du das Pflegegeld mit, die Sachleistungen nicht. Im Drittland endet die soziale Pflegeversicherung komplett, ohne Beitragserstattung, und zwar auch dann, wenn die Krankenversicherung über ein Abkommen weiterläuft. Die neue 8-Wochen-Regel seit Januar 2026 entschärft nur vorübergehende Aufenthalte, nicht den dauerhaften Wegzug.

Der wichtigste Handgriff kostet wenig und hat eine harte Frist: die Anwartschaft innerhalb eines Monats nach Mitgliedschaftsende. Sie hält dir den Rückweg offen, falls das Leben anders läuft als der Plan.

Hinweis

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Beratung. Ob und in welcher Höhe Leistungen ins Ausland gezahlt werden, hängt vom Einzelfall ab, etwa von Rentenbezug, Versichertenstatus und Zielland. Verbindliche Auskünfte gibt deine Pflegekasse, bei grenzüberschreitenden Fragen die DVKA. Stand: Juni 2026.

Quellen und weiterführende Links