Am Atlantik und am Mittelmeer sind Portugal und Spanien die zwei Klassiker für den Ruhestand. Wer zwischen beiden schwankt, stolpert schnell über dieselben drei Fragen. Wie viel Einkommen muss ich nachweisen, was passiert steuerlich mit meiner Rente, und darf ich nebenbei noch etwas arbeiten. Genau bei diesen Punkten laufen die Länder auseinander.
Kurz gesagt verlangt Portugal beim D7 Visum das niedrigste Einkommen von beiden, rund 920 Euro im Monat. Spanien verlangt beim Non-Lucrative Visa das Vierfache seines IPREM, also 2.400 Euro im Monat. Zum Arbeiten lässt Portugal dir Spielraum, während Spanien jede Erwerbstätigkeit untersagt. Bei der Steuer nehmen sich beide für Rentner heute wenig, weil Portugals früherer Rabatt auf ausländische Renten abgeschafft ist. Für dich als deutschen Staatsbürger gilt zusätzlich ein Sonderfall, den viele übersehen.
Du überlegst, den Ruhestand in Portugal oder Spanien zu verbringen, lebst von Rente, Mieten oder Erspartem und willst wissen, welches Land bei Einkommen, Steuer und Absicherung die besseren Bedingungen bietet.
Für Deutsche gilt zuerst eine andere Regel
Das D7 Visum und das Non-Lucrative Visa sind für Menschen aus Drittstaaten gedacht. Als deutscher Staatsbürger bist du EU-Bürger und brauchst keins von beiden. Du ziehst über die Freizügigkeit nach Portugal oder Spanien, meldest dich vor Ort an und lässt dich ins Ausländerregister eintragen. Ganz ohne Bedingungen läuft das trotzdem nicht.
Die EU-Freizügigkeitsrichtlinie verlangt für Rentner ohne Job ausreichende Existenzmittel und eine Krankenversicherung, damit du dem Sozialsystem des neuen Landes nicht zur Last fällst. Die Einkommenszahlen der beiden Visa sind deshalb auch für dich ein guter Maßstab, welche Summen die Behörden als ausreichend ansehen. Dieselbe Freizügigkeit gilt in allen EU- und EWR-Staaten. Für Ziele außerhalb dieses Raums, etwa die Schweiz, gelten eigene Regeln, dazu steht mehr im Artikel zu Auswandern in die Schweiz. Konkret wird der Visa-Vergleich für dich, sobald ein Familienmitglied aus einem Drittstaat mitzieht.
Das Einkommen, das jedes Land sehen will
Beim Geld gehen die beiden Länder am weitesten auseinander. Seine D7-Schwelle koppelt Portugal an den nationalen Mindestlohn. Der liegt 2026 bei 920 Euro brutto im Monat, nach einer Erhöhung um 50 Euro zum Jahreswechsel. Für den Hauptantragsteller gilt dieser Betrag als Untergrenze, für einen Ehepartner oder volljährige Angehörige kommen 50 Prozent dazu, für jedes Kind unter 18 Jahren 30 Prozent. Zusätzlich wollen die Konsulate Ersparnisse von etwa einem Jahreseinkommen auf einem portugiesischen Konto sehen.
Spanien rechnet nach einem ganz anderen Maßstab. Das Non-Lucrative Visa verlangt 400 Prozent des IPREM, eines amtlichen Referenzwerts für staatliche Leistungen. Der IPREM liegt 2026 unverändert bei 600 Euro im Monat, weil Spanien seit Jahren keinen neuen Haushalt verabschiedet hat. Vier mal 600 ergibt 2.400 Euro im Monat oder 28.800 Euro im Jahr für eine Person. Pro mitreisendem Familienmitglied kommen 100 Prozent IPREM dazu, also 7.200 Euro im Jahr. Anerkannt werden in beiden Ländern nur passive Quellen wie Rente, Mieteinnahmen, Dividenden und Zinsen.
| Kriterium | Portugal D7 | Spanien NLV |
|---|---|---|
| Einkommen Hauptperson | 920 Euro/Monat (11.040/Jahr) | 2.400 Euro/Monat (28.800/Jahr) |
| Zuschlag Partner | plus 50 Prozent (460 Euro) | plus 7.200 Euro/Jahr |
| Zuschlag pro Kind | plus 30 Prozent (276 Euro) | plus 7.200 Euro/Jahr |
| Erwerbstätigkeit | in der Praxis erlaubt | verboten |
Arbeiten erlaubt oder nicht
An diesem Punkt liegt der schärfste Unterschied zwischen beiden Visa. Beim spanischen NLV ist jede Erwerbstätigkeit untersagt, auch Fernarbeit für einen Arbeitgeber im Ausland. Wer aus Spanien heraus arbeitet, verstößt gegen die Auflagen und riskiert die Verlängerung. Für Remote-Arbeit gibt es dort ein eigenes Visum, das Digital Nomad Visa mit deutlich höheren Einkommensanforderungen.
Deutlich offener zeigt sich Portugal an dieser Stelle. In der Beratungspraxis dürfen Inhaber eines D7 im Land arbeiten oder ein Unternehmen führen, auch wenn das Gesetz es nicht ausdrücklich regelt. Der Nachweis bei Antragstellung bleibt derselbe. Du musst zeigen, dass du auch ohne Arbeit von deinem passiven Einkommen leben kannst. Für jemanden, der im Ruhestand doch noch ein kleines Projekt betreibt, ist dieser Spielraum ein echter Vorteil.
Die Steuer auf deine Rente
Lange war Portugal für Rentner steuerlich das attraktivere Land. Das alte NHR-Regime besteuerte ausländische Renten oft mit nur 10 Prozent. Dieses Regime wurde Anfang 2024 abgeschafft, Neuanmeldungen sind seither nicht mehr möglich. Das Nachfolgemodell IFICI begünstigt gezielt bestimmte qualifizierte Fachtätigkeiten, Renten fallen ausdrücklich nicht darunter. Wer heute als Rentner nach Portugal zieht, zahlt die reguläre progressive Einkommensteuer, deren Spitzensatz auf dem Festland bei 48 Prozent liegt.
Spanien hatte für gewöhnliche Rentner nie einen vergleichbaren Rabatt. Steuerlich ansässig wirst du in Spanien bei mehr als 183 Tagen Aufenthalt im Kalenderjahr, dann wird dein weltweites Einkommen progressiv besteuert. Der frühere Vorsprung Portugals ist damit weg. Welches Land am Ende günstiger ausfällt, hängt an deiner Einkommensart und am Doppelbesteuerungsabkommen, mehr dazu steht im Artikel zum Doppelbesteuerungsabkommen.
Dieser Vergleich ordnet die Rechtslage allgemein ein. Wie deine Rente konkret besteuert wird, hängt von deinem Einzelfall ab. Gerade bei diesem Punkt lohnt sich vor dem Umzug eine Beratung mit Bezug zum Zielland.
Krankenversicherung in beiden Ländern
Eine Krankenversicherung verlangen beide Länder, egal ob über ein Visum oder über die EU-Freizügigkeit. Spanien ist strenger bei der Form. Das Konsulat akzeptiert nur eine Police von einem in Spanien zugelassenen Versicherer, mit voller Deckung und in der Regel ohne Selbstbehalt. Internationale Tarife mit Zuzahlung fallen regelmäßig durch. Pragmatischer geht Portugal vor und akzeptiert eine private Krankenversicherung mit Portugal-Deckung, bis du Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem SNS hast. Was allgemein zur Absicherung im Ausland gilt, steht im Leitfaden zur Krankenversicherung.
Der Weg vor dem Umzug
Die kostenlose Checkliste zeigt, was du bei Anmeldung, Steuern und Krankenversicherung vor dem Wegzug wirklich regeln musst.
Gratis Checkliste holenAufenthalt, Kosten und der Alltag
Beide Wege führen langfristig zu einem festen Aufenthalt. In Spanien gilt das NLV zunächst ein Jahr und wird dann in Zweijahresschritten verlängert, mit einer Präsenzpflicht von mehr als 183 Tagen im Jahr. Einen echten Lebensmittelpunkt verlangt Portugal beim D7, mindestens 16 Monate in den ersten zwei Jahren. Nach fünf Jahren legaler Residenz ist in beiden Ländern ein Daueraufenthalt möglich.
Bei den Lebenshaltungskosten liegen beide unter dem deutschen Niveau, Portugal im Schnitt noch etwas darunter als Spanien. Der Abstand ist kleiner geworden, seit die Preise in den beliebten Regionen wie der Algarve, Lissabon oder an der spanischen Küste spürbar gestiegen sind. Wer ländlich wohnt, kommt in beiden Ländern deutlich günstiger weg als in den Ballungsräumen.
Welches Land für wen passt
Für Rentner mit einer normalen gesetzlichen Rente ist Portugal über das D7 leichter zu erreichen, weil die Einkommensschwelle so niedrig liegt. Wer ein höheres passives Einkommen oder Vermögen mitbringt und den Ruhestand wirklich als Ruhestand ohne Arbeit plant, findet in Spanien mit dem NLV einen klaren Rahmen. Bei der Steuer nehmen sich beide heute wenig, der alte portugiesische Vorteil ist Geschichte.
Und für dich als EU-Bürger bleibt die wichtigste Nachricht, dass du beide Visa gar nicht brauchst. Die Zahlen zeigen dir aber, was die Behörden an Einkommen und Absicherung erwarten, wenn du dich über die Freizügigkeit anmeldest. Die tieferen Details stehen in den beiden Einzelartikeln zum Portugal D7 Visum und zum spanischen Non-Lucrative Visa.
Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick. Einkommensschwellen, IPREM-Werte, Steuerregeln und Konsulatspraxis ändern sich. Vor dem Umzug die aktuellen Angaben der zuständigen Behörden prüfen und für Steuerfragen eine Beratung mit Bezug zum Zielland hinzuziehen. Stand September 2026.