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Den Rentenantrag stellst du in dem Land, in dem du wohnst. Lebst du in einem EU-Staat, in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder einem Land mit Sozialversicherungsabkommen, reichst du den Antrag beim dortigen Rentenversicherungsträger ein. Der leitet ihn an die Deutsche Rentenversicherung weiter. Wohnst du in einem Land ohne Abkommen, stellst du den Antrag direkt bei der Deutschen Rentenversicherung, über deren Internetseite, ein deutsches Konsulat oder die Botschaft.

Und in vielen Fällen reicht ein einziger Antrag für alle Renten im In- und Ausland. Hast du in mehreren Ländern gearbeitet, gilt dieser eine Antrag für deine deutsche und deine ausländische Rente. Wer die Rente bezieht und im Ausland wohnt, hat danach noch eine jährliche Pflicht: den Lebensnachweis. Seit 2024 geht der auch komplett digital. Beides schauen wir uns hier in Ruhe an.

Für wen dieser Artikel relevant ist

Du planst deinen Ruhestand im Ausland oder lebst schon dort und willst wissen, wo und wie du deine deutsche Rente beantragst, ob ein Antrag reicht und welche Pflichten danach auf dich zukommen.

Wo du den Antrag stellst

Die Grundregel der Deutschen Rentenversicherung ist klar: Stell deinen Rentenantrag in dem Land, in dem du wohnst. Daran hängt der ganze weitere Ablauf.

EU-Länder, EWR, Schweiz und Abkommensstaaten

Wohnst du in einem Land, in dem Europarecht gilt, oder in einem Staat, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, wendest du dich an den dortigen Rentenversicherungsträger. Dieser nimmt deinen Antrag auf und leitet ihn an die zuständige deutsche Stelle weiter. Hast du sowohl in Deutschland als auch im Wohnsitzland Beiträge gezahlt, brauchst du nur einen Antrag. Der Träger, bei dem du ihn stellst, informiert die anderen Versicherer und setzt das Verfahren in Gang. Abkommen bestehen unter anderem mit den USA, Kanada, Japan, Australien, der Türkei und einer Reihe weiterer Staaten.

Länder ohne Abkommen

Lebst du in einem Land, mit dem Deutschland kein Abkommen hat, dem sogenannten vertragslosen Ausland, kümmerst du dich selbst um den deutschen Antrag. Vier Wege stehen dir offen: über die Internetseite der Deutschen Rentenversicherung, bei einem deutschen Konsulat, bei der deutschen Botschaft oder direkt bei deinem Rentenversicherer. Hast du in einem solchen Land zusätzlich Rentenansprüche erworben, musst du dich für diese getrennt an den dortigen Versicherer wenden.

Du wohnst in Antrag stellen bei Gilt für
EU, EWR, Schweiz Rententräger im Wohnsitzland Deutsche und ausländische Rente, ein Antrag
Abkommensstaat (z. B. USA, Kanada) Rententräger im Wohnsitzland Deutsche und ausländische Rente, ein Antrag
Land ohne Abkommen Direkt bei der DRV, online oder über Konsulat/Botschaft Deutsche Rente, andere Ansprüche separat
Wichtig

Gib im Antrag immer alle Versicherungszeiten aus allen Ländern an, in denen du gearbeitet oder gewohnt hast. Nur dann kann deine Rente korrekt berechnet und können alle Verfahren eingeleitet werden.

Wann du den Antrag stellen solltest

Die Rente wird nicht automatisch ausgezahlt, sobald du das passende Alter erreichst. Du musst sie aktiv beantragen, und zwar rechtzeitig. Als Faustregel gilt: rund drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn. Dieser Vorlauf ist im Ausland eher knapper als großzügig bemessen, denn Versicherungszeiten aus anderen Ländern müssen oft erst über die jeweiligen Träger bestätigt werden, und das kostet Zeit.

Wer früher in Rente will, etwa über eine vorgezogene Altersrente, sollte sich vorher mit den Abschlägen und der Auszahlung im Ausland beschäftigen. Welche Ansprüche dir nach dem Wegzug grundsätzlich bleiben, habe ich im Überblick zur Rente im Ausland zusammengetragen.

Wie die Rente ins Ausland kommt

Die Auszahlung übernimmt der Renten Service der Deutschen Post, der die Renten im Auftrag der Deutschen Rentenversicherung im In- und Ausland überweist. Als deutscher Staatsangehöriger bekommst du deine Rente grundsätzlich weltweit in voller Höhe. Innerhalb der EU sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gilt das ohne Einschränkung, unabhängig von der Staatsangehörigkeit.

Du kannst dir die Rente auf ein deutsches oder ein ausländisches Konto überweisen lassen. Bei Zahlungen in Länder außerhalb des Euroraums solltest du Wechselkurs und mögliche Überweisungskosten im Blick behalten, denn die können je nach Land und Bank an deiner Rente knabbern. Ein Punkt für den Feindruck: In einzelnen Ländern ohne Abkommen kann es bei bestimmten Rentenbestandteilen Abzüge geben. Das betrifft in erster Linie ausländische Staatsangehörige, weniger Deutsche. Im Zweifel klärt deine Rentenversicherung das für deinen konkreten Fall.

Der jährliche Lebensnachweis

Wer im Ausland wohnt und eine deutsche Rente bezieht, muss einmal im Jahr nachweisen, dass er noch lebt. Das klingt kurios, hat aber einen nüchternen Grund: Es verhindert, dass Renten nach dem Tod weiterlaufen. Für rund 1,2 der 1,7 Millionen ins Ausland gezahlten Renten passiert das automatisch, über einen Datenaustausch zwischen deutschen und ausländischen Behörden, etwa in Australien, Spanien, Italien und Österreich. Wer darunter fällt, muss nichts tun.

Alle anderen bekommen vom Renten Service ein Schreiben mit einer Lebensbescheinigung. Die füllst du aus, lässt sie bei Bedarf bestätigen und schickst sie zurück. Seit 2024 geht es auch digital: Mit dem persönlichen QR-Code aus dem Schreiben und der PostIdent-App weist du dein Leben bequem von zu Hause nach, kostenlos, und Ausweisdokumente aus über 100 Ländern werden akzeptiert. Bekommst du mehrere Renten, etwa eine Alters- und eine Hinterbliebenenrente, kann für jede ein eigener Nachweis nötig sein. Achte darauf, welche Unterlagen dir zugeschickt wurden.

Verpasst du die Frist, wird die Zahlung gestoppt, bis der Nachweis vorliegt. Die Rente ist nicht weg, sie ruht nur. Trotzdem ärgerlich, wenn plötzlich kein Geld kommt. Wer in Deutschland wohnt, muss übrigens keinen Lebensnachweis erbringen. Diese Pflicht gilt ausschließlich für Rentnerinnen und Rentner im Ausland.

Praxis-Hinweis

Wo deine Rente besteuert wird, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem Wohnsitzland ab und kann sich von Land zu Land unterscheiden. Auch die Kranken- und Pflegeversicherung im Ruhestand ist ein eigenes Thema. Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Lass deinen Fall vor dem Rentenbeginn von einem Berater mit Auslandserfahrung prüfen.

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Alle Schritte im Überblick

Die Guides zeigen dir, welche Behördengänge wann anstehen. Von der Abmeldung bis zur Rente im Ausland.

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Was du dir merken solltest

Der Antrag gehört in das Land, in dem du wohnst. In der EU, im EWR, in der Schweiz und in Abkommensstaaten genügt meist ein Antrag für alle Renten, im vertragslosen Ausland gehst du direkt zur Deutschen Rentenversicherung. Plane drei Monate Vorlauf ein und gib jede Versicherungszeit aus jedem Land an. Läuft die Rente, kommt einmal im Jahr der Lebensnachweis, der sich seit 2024 mit dem Handy in wenigen Minuten erledigen lässt.

Die deutsche Rente folgt dir also über die Grenze. Du musst nur den richtigen Antrag am richtigen Ort stellen und die jährliche Bescheinigung nicht vergessen.

Hinweis

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick zum Rentenantrag aus dem Ausland. Verfahren, Fristen und Besteuerung können sich ändern und je nach Wohnsitzland abweichen. Verbindliche Auskünfte gibt die Deutsche Rentenversicherung, kostenlos unter 0800 1000 4800. Stand: Juni 2026.

Quellen und weiterführende Links