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Wer mit einem Rürup-Vertrag auswandert, verliert das angesparte Geld nicht, der Vertrag läuft weiter. Anders als bei der Riester-Rente arbeitet Rürup nicht mit staatlichen Zulagen, sondern nur mit einem Steuervorteil bei der Steuererklärung. Beim Wegzug gibt es deshalb keine Zulagen, die zurückgefordert werden könnten. Genau dieser Steuervorteil ist der Punkt, der sich beim Auswandern ändert.

Solange du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist, kannst du die Beiträge als Sonderausgaben absetzen. Meldest du dich ab und gibst deinen Wohnsitz auf, endet diese unbeschränkte Steuerpflicht in aller Regel. Das Kapital bleibt, der Vertrag bleibt, nur der jährliche Steuervorteil ist nach dem Wegzug meist nicht mehr zu holen. Dieser Artikel sortiert, was mit dem Vertrag passiert, warum du ihn nicht einfach auszahlen lassen kannst und wie die Rente später besteuert wird.

Für wen dieser Artikel relevant ist

Du hast eine Rürup- oder Basisrente und planst, Deutschland zu verlassen. Du willst wissen, ob dein Steuervorteil bleibt, ob du an das Kapital kommst und was im Ruhestand steuerlich auf dich zukommt.

Der Vertrag läuft weiter, anders als bei Riester

Bei Riester hängt die Förderung an Zulagen. Nach § 95 EStG kann der Staat sie zurückfordern, wenn der Wohnsitz zu Beginn der Auszahlungsphase außerhalb von EU und EWR liegt. Rürup funktioniert anders, hier gibt es keine Zulagen und keinen vergleichbaren Rückforderungsmechanismus. Was du über die Jahre an Steuern gespart hast, bleibt dir. Der Wegzug allein löst keine Nachzahlung aus.

Ein Rürup-Vertrag ist nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b EStG eine kapitalgedeckte Altersversorgung, die als lebenslange monatliche Leibrente ausgezahlt wird und erst mit 62 Jahren beginnt. Bei Verträgen, die vor 2012 geschlossen wurden, liegt diese Grenze bei 60 Jahren. Nach dem Wegzug kannst du den Vertrag weiterlaufen lassen oder beitragsfrei stellen. Beim Beitragsfreistellen zahlst du nichts mehr ein, das vorhandene Kapital bleibt im Vertrag und wird weiter verzinst oder angelegt.

Der Steuervorteil endet mit der unbeschränkten Steuerpflicht

Der Abzug der Rürup-Beiträge als Sonderausgabe setzt voraus, dass du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist und hier zu versteuerndes Einkommen hast. Bis zu welcher Höhe du absetzen kannst, steht in § 10 Absatz 3 EStG. Maßstab ist der Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, seit 2023 zu 100 Prozent abziehbar. 2026 sind das bis zu 30.826 Euro für Ledige und 61.652 Euro für zusammenveranlagte Paare.

Sobald du nur noch beschränkt steuerpflichtig bist, ist dieser Abzug ausgeschlossen. § 50 Absatz 1 Satz 4 EStG nimmt den Sonderausgabenabzug nach § 10 Absatz 1 EStG für beschränkt Steuerpflichtige ausdrücklich aus. Für neue Beiträge nach dem Wegzug bekommst du also in aller Regel keinen Steuervorteil mehr. Das macht Rürup als Sparweg nach der Auswanderung meist unattraktiv, während der bestehende Vertrag davon unberührt bleibt.

Zwei Ausnahmen sind wichtig, denn sie können den Steuervorteil retten. Versteuerst du weiter mindestens 90 Prozent deines Einkommens in Deutschland, kannst du den Abzug auf Antrag über die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Absatz 3 EStG behalten, egal in welchem Land du lebst. Und wer statt in einen privaten Rürup-Vertrag in ein berufsständisches Versorgungswerk mit Pflichtmitgliedschaft einzahlt, fällt unter eine eigene Regel. § 50 Absatz 1a EStG hält den Abzug in bestimmten Konstellationen mit Bezug zu EU, EWR und Schweiz offen, sofern dazu inländische Einkünfte kommen.

Auszahlen kannst du den Vertrag nicht

Hier liegt der größte Unterschied zu einer normalen Rentenversicherung. Ein Rürup-Vertrag lässt sich nicht kündigen und auf einen Schlag auszahlen. Nach § 10 Absatz 1 Nummer 2 Satz 2 EStG dürfen die Ansprüche nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Das ist der Preis für den Steuervorteil. Auch wer auswandert und dringend Geld braucht, kommt an dieses Kapital nicht heran.

Für Familien ist ein Punkt wichtig. Stirbt der Versicherte, fällt das Kapital in der Regel an die Versichertengemeinschaft, wenn kein Hinterbliebenenschutz vereinbart wurde. Nur wenn der Vertrag eine Rente für den Ehepartner oder die kindergeldberechtigten Kinder vorsieht, fließt nach dem Tod etwas an die Familie. Familien sollten vor dem Wegzug prüfen, ob dieser Schutz im Vertrag steht.

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Wie die Rente später besteuert wird

Die Rürup-Rente wird nachgelagert besteuert, steuerfrei bleibt die Ansparphase und versteuert wird die spätere Rente. Wie viel davon steuerpflichtig ist, richtet sich nach § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a EStG und dem Jahr, in dem deine Rente beginnt. Wer 2026 in Rente geht, versteuert 84 Prozent der Rente. Der Anteil steigt jährlich und erreicht ab dem Rentenbeginn 2058 volle 100 Prozent.

Welcher Staat diese Rente besteuern darf, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem Zielland ab. Das kann Deutschland sein, das kann der neue Wohnsitzstaat sein. Auf die deutsche Basisrente kann auch nach dem Wegzug eine beschränkte Steuerpflicht in Deutschland greifen. Wie das Abkommen die Besteuerung zwischen beiden Staaten verteilt, steht weiter unten im verlinkten Beitrag.

Pfändungsschutz bleibt, aber begrenzt

Ein Nebeneffekt der strengen Bindung ist der Pfändungsschutz. Weil das Kapital nicht verfügbar und nicht kapitalisierbar ist, greift § 851c ZPO. In der Auszahlung ist der Schutz aber der Höhe nach begrenzt und wirkt wie bei Arbeitseinkommen. Für Selbständige, die den Vertrag als sichere Basis neben dem Geschäft aufbauen, ist dieser Schutz oft der eigentliche Grund für Rürup.

Frage beim Wegzug Was gilt
Beiträge weiter absetzen Nur solange du in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig bist, danach in aller Regel nicht mehr.
Vertrag kündigen und Kapital auszahlen Das geht nicht, das Kapital ist gebunden. Ausgezahlt wird eine lebenslange Rente, nur Kleinbetragsrenten können abgefunden werden.
Vertrag beitragsfrei stellen Das geht, du zahlst nichts mehr ein und das Guthaben läuft weiter.
Kapital an die Familie vererben Das geht nur mit vereinbartem Hinterbliebenenschutz für Ehepartner oder Kinder.
Auszahlung der Rente Lebenslange Monatsrente ab frühestens 62 Jahren, bei Verträgen vor 2012 ab 60, nachgelagert besteuert.
Bereits genutzter Steuervorteil Der bleibt, anders als bei Riester gibt es keine Rückforderung durch den Wegzug.

Was du dir merken solltest

Rürup beim Auswandern ist entspannter als Riester, weil der Staat nichts zurückfordert. Der Vertrag läuft weiter oder ruht, dein Kapital bleibt darin. Was du verlierst, ist der Steuervorteil für neue Beiträge, sobald deine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland endet. An das Geld kommst du vorher nicht heran, ausgezahlt wird die lebenslange Rente. Nur eine Kleinbetragsrente kannst du mit dem Anbieter zu Rentenbeginn als Einmalbetrag vereinbaren.

Klär die Reihenfolge früh, am besten noch von Deutschland aus. Sprich mit deinem Anbieter über das Beitragsfreistellen und lass dir die steuerliche Behandlung im Zielland von einem Fachmann bestätigen. Die Regeln unterscheiden sich je nach Land und je nach Vertrag.

Was mit der Riester-Förderung beim Wegzug passiert, steht im Beitrag zur Riester-Rente beim Auswandern. Wie deine gesetzliche Rente im Ausland besteuert wird, klärt der Artikel Rente im Ausland versteuern. Welcher Staat im Ruhestand besteuern darf, regelt das Doppelbesteuerungsabkommen für Auswanderer.

Hinweis

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick zur Rürup-Rente beim Wegzug. Regeln, Beträge und die Besteuerung ändern sich und werden im Einzelfall unterschiedlich angewandt. Verbindliche Auskunft bekommst du bei deinem Anbieter und einem Steuerberater. Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung, Stand September 2026.

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Quellen und weiterführende Links