← Alle Artikel

Die kurze Antwort zuerst: Ja, du kannst nach dem Wegzug freiwillig in die deutsche Rentenversicherung einzahlen. Möglich macht das § 7 SGB VI. Wer nicht mehr pflichtversichert ist, darf sich freiwillig versichern, und das Gesetz nennt für den Wohnsitz im Ausland ausdrücklich Deutsche. Du zahlst dann Monat für Monat einen Beitrag, den du in einer festen Spanne selbst wählst.

Der Sinn dahinter ist meist einer von zwei Gründen. Entweder fehlen dir noch Monate bis zur allgemeinen Wartezeit von fünf Jahren, ohne die es gar keine Rente gibt. Oder du hast die Wartezeit längst erfüllt und willst deine spätere Rente durch weitere Beiträge etwas anheben. Beides geht, aber es lohnt sich nicht in jedem Fall gleich stark. Der Reihe nach.

Für wen dieser Artikel relevant ist

Du planst den Wegzug aus Deutschland oder lebst schon im Ausland und fragst dich, was mit deiner gesetzlichen Rente passiert. Dieser Artikel zeigt, wer freiwillig weiter einzahlen darf, was das 2026 kostet, welche Frist zu beachten ist und was die Beiträge am Ende wirklich bringen. Er ersetzt keine Renten- oder Steuerberatung.

Wer freiwillig einzahlen darf

§ 7 SGB VI knüpft die freiwillige Versicherung an eine einfache Bedingung: Du bist nicht pflichtversichert. Für Menschen mit Wohnsitz im Ausland nennt das Gesetz ausdrücklich Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben. Als deutscher Staatsangehöriger stehst du also unabhängig vom Zielland auf der sicheren Seite, egal ob du nach Argentinien, in die USA oder nach Thailand ziehst.

Für andere Konstellationen kommt es auf das Recht am Wohnort an. Wer in der EU, im EWR oder in der Schweiz lebt, ist über das europäische Sozialrecht in ein gemeinsames System eingebunden, in dem eine freiwillige Absicherung in der Regel möglich bleibt. Die Schweiz gehört weder zur EU noch zum EWR, ist über das Freizügigkeitsabkommen aber einbezogen. In Drittstaaten außerhalb dieses Raums gilt die deutsche Regel vor allem für deutsche Staatsangehörige. Im Zweifel klärt deine zuständige Rentenversicherung, ob du im konkreten Fall einzahlen darfst.

Eine Grenze setzt das Gesetz nach oben: Sobald du eine Vollrente wegen Alters beziehst oder den Monat hinter dir hast, in dem du die Regelaltersgrenze erreichst, ist die freiwillige Versicherung nicht mehr zulässig. Vorher aber steht sie dir offen.

Was ein freiwilliger Beitrag 2026 kostet

Der Beitragssatz zur Rentenversicherung liegt 2026 bei 18,6 Prozent und bleibt damit stabil. Für freiwillig Versicherte gibt es einen Rahmen, in dem du die Beitragshöhe frei bestimmst. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 112,16 Euro, der Höchstbeitrag 1.571,70 Euro. Zwischen diesen beiden Werten kannst du jeden Betrag wählen und ihn später wieder ändern.

Der Höchstbeitrag ergibt sich aus der Beitragsbemessungsgrenze, die 2026 bei 8.450 Euro im Monat liegt. Wer wenig Budget hat, zahlt den Mindestbeitrag und sichert damit für jeden Monat eine echte Beitragszeit. Wer die spätere Rente spürbar heben will, zahlt mehr. Die Beiträge sind nicht in Stein gemeißelt, du kannst sie aussetzen, senken oder wieder erhöhen.

Die wichtigste Frist: der 31. März

Hier liegt der Punkt, an dem die meisten Geld verschenken. Nach § 197 Absatz 2 SGB VI ist ein freiwilliger Beitrag nur dann wirksam, wenn er bis zum 31. März des folgenden Jahres bei der Rentenversicherung ankommt. Ein Beitrag für das Jahr 2025 muss also spätestens am 31. März 2026 gezahlt sein. Danach ist dieses Jahr endgültig zu, rückwirkend geht nichts mehr.

Das hat auch eine gute Seite. Du kannst ein Jahr nachträglich auffüllen, solange die Frist noch läuft. Wer im Januar merkt, dass ihm für die Wartezeit noch Monate aus dem Vorjahr fehlen, kann sie bis Ende März nachzahlen. Diese kurze Nachfrist ist ein Werkzeug, kein Notnagel. Wer sie kennt, plant seine Beiträge über den Jahreswechsel hinweg.

Vor dem ersten Beitrag: Kontenklärung

Bevor du zahlst, lohnt sich eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung. Erst dann siehst du schwarz auf weiß, wie viele Monate an Beitragszeiten du schon hast und wie viele dir bis zur Wartezeit von fünf Jahren noch fehlen. Ohne diese Zahl zahlst du ins Blaue. Mit ihr weißt du genau, wie viele Monatsbeiträge dir den Rentenanspruch überhaupt erst öffnen.

Auswandern vorbereiten

Alle Schritte im Überblick

Die Guides zeigen dir, welche Behörden- und Finanzthemen vor dem Wegzug wann anstehen.

Zu den Guides

Was die Beiträge bringen, und was nicht

Der stärkste Grund für freiwillige Beiträge ist die Wartezeit. Für die Regelaltersrente brauchst du nach § 50 SGB VI eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren, also 60 Kalendermonate mit Beitragszeiten. Freiwillige Beiträge sind solche Beitragszeiten und zählen voll mit (§ 51 SGB VI). Wer nach ein paar Berufsjahren auswandert und knapp unter den fünf Jahren liegt, kann die fehlenden Monate mit dem Mindestbeitrag auffüllen und rettet damit den Rentenanspruch überhaupt. Ohne die Wartezeit gibt es sonst gar keine Rente, egal wie viel vorher eingezahlt wurde.

Was freiwillige Beiträge in der Regel nicht leisten, ist der Schutz bei Erwerbsminderung. § 43 SGB VI verlangt dafür drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Freiwillige Beiträge erfüllen diese Bedingung meist nicht. Es gibt eine eng gefasste Ausnahme für Menschen, die nach 20 Jahren Wartezeit dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, aber darauf sollte niemand bauen. Wer den Erwerbsminderungsschutz aus dem Ausland heraus wirklich halten will, muss die besonderen Voraussetzungen vorher mit der Rentenversicherung prüfen. Nach derzeitiger Rechtslage zielen freiwillige Beiträge vor allem auf die Altersrente.

So stellst du den Antrag

Der Weg läuft über das Formular V0060 der Deutschen Rentenversicherung, den Antrag auf Beitragszahlung für eine freiwillige Versicherung. Es gibt ihn als klassisches Papierformular und als geführten Online-Antrag, den du auch vom Ausland aus ausfüllen und mit Bestätigung absenden kannst. Im Antrag legst du fest, ob du fortlaufend oder für einen begrenzten Zeitraum zahlst und in welcher Höhe, vom Mindestbeitrag bis zum Höchstbeitrag.

Zuständig bleibt der Rentenversicherungsträger, bei dem dein Konto schon geführt wird. Deine bisher erworbenen Ansprüche verfallen mit dem Wegzug nicht, sie bleiben bestehen und ruhen. Die freiwilligen Beiträge bauen auf diesem Konto einfach weiter auf. Wie deine spätere Rente dann ins Ausland ausgezahlt und dort behandelt wird, ist ein eigenes Thema, das im Beitrag zur Rente im Ausland steht.


Was du dir merken solltest

Prüfe zuerst mit einer Kontenklärung, wie viele Beitragsmonate dir bis zur Wartezeit von fünf Jahren fehlen. Fehlt dir noch etwas, ist der Mindestbeitrag von 112,16 Euro im Monat oft die günstigste Art, den Rentenanspruch zu sichern. Willst du die spätere Rente anheben, zahlst du mehr, bis zum Höchstbeitrag von 1.571,70 Euro. Die Beiträge kannst du jederzeit anpassen.

Vergiss die Frist nicht. Ein Jahr lässt sich nur bis zum 31. März des Folgejahres auffüllen, danach ist es zu. Freiwillige Beiträge sichern vor allem die Altersrente, den Schutz bei Erwerbsminderung ersetzen sie in der Regel nicht. Wer den Rentenantrag später aus dem Ausland stellt, findet die Details im Beitrag zum Rentenantrag aus dem Ausland, und wer früher aufhören will, im Artikel zur vorgezogenen Altersrente im Ausland.

Hinweis

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und ist keine Renten- oder Steuerberatung. Beitragswerte, Bemessungsgrenzen und Voraussetzungen ändern sich, meist zum Jahreswechsel. Ob und in welcher Höhe sich freiwillige Beiträge in deinem Fall lohnen, klärst du am besten in einer kostenlosen Beratung deiner Deutschen Rentenversicherung. Stand: August 2026.

Quellen und weiterführende Links