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Du willst auswandern, und in Deutschland steht noch eine Immobilie. Verkaufen kannst du sie auch aus dem Ausland, meistens über eine notarielle Vollmacht. Die wichtigere Frage ist die Steuer. Hast du das Objekt selbst bewohnt, bleibt der Verkauf in aller Regel steuerfrei. Hast du es vermietet und verkaufst innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, kann auf den Gewinn Einkommensteuer anfallen. Das gilt auch dann, wenn du dich längst abgemeldet hast und weggezogen bist.

Ich stehe bei meiner eigenen Auswanderungsplanung gerade an genau diesem Punkt. Deshalb hier die Regeln sortiert, ohne Steuerkauderwelsch, mit den passenden Paragrafen zum Nachlesen.

Für wen dieser Artikel relevant ist

Du planst, Deutschland dauerhaft zu verlassen, besitzt hier eine Wohnung oder ein Haus und willst wissen, ob und wie du beim Verkauf Steuer zahlst und ob du das Ganze aus dem Ausland abwickeln kannst.

Verkaufen aus dem Ausland funktioniert

Für den Verkauf musst du nicht in Deutschland sein. Ein Notar beurkundet den Kaufvertrag, und du lässt dich über eine notarielle Vollmacht vertreten. Die Vollmacht selbst kannst du bei einem Notar im Ausland oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beurkunden oder beglaubigen lassen. Der Kaufpreis läuft über ein Konto, das du auch aus dem Ausland führst. Praktisch ist es deshalb, dein deutsches Konto und den Online-Zugang bis zum Abschluss zu behalten.

Die Spekulationsfrist über zehn Jahre

Der Gesetzgeber schaut darauf, wie lange dir die Immobilie gehört hat. Liegen zwischen Kauf und Verkauf mehr als zehn Jahre, ist der Gewinn steuerfrei. Diese Frist steht in § 23 Absatz 1 EStG und wird taggenau gerechnet, vom Datum des notariellen Kaufvertrags bis zum Datum des notariellen Verkaufsvertrags. Verkaufst du früher, fällt der Gewinn unter die sogenannten privaten Veräußerungsgeschäfte und wird grundsätzlich besteuert.

Für selbst genutzte Immobilien gibt es eine große Ausnahme. Hast du das Haus oder die Wohnung im ganzen Zeitraum ausschließlich selbst bewohnt, bleibt der Verkauf steuerfrei, auch innerhalb der zehn Jahre. Genauso reicht es, wenn du im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren selbst darin gewohnt hast. Für viele Auswanderer ist das der entscheidende Punkt, weil das eigene Zuhause damit steuerfrei rausgeht.

Besteuert wird der Gewinn, nicht der Verkaufspreis

Der Fiskus greift nicht auf den ganzen Verkaufserlös zu, sondern nur auf den Gewinn. Der Gewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten samt Werbungskosten, so steht es in § 23 Absatz 3 EStG. Bezahlte Maklercourtage, die Notarkosten beim Kauf und größere Modernisierungen rechnest du dagegen. Bleibt der gesamte Gewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 1.000 Euro, ist er steuerfrei. Bei einer Immobilie ist diese Grenze allerdings schnell überschritten.

Warum Deutschland auch nach dem Wegzug besteuert

Der Wohnsitzwechsel ändert nichts daran, dass die Immobilie in Deutschland liegt. Für den Gewinn aus dem Verkauf eines deutschen Grundstücks bleibst du in Deutschland steuerpflichtig, auch wenn du hier weder wohnst noch gemeldet bist. Das regelt die beschränkte Steuerpflicht in § 49 Absatz 1 Nummer 8 EStG. Zuständig ist dann in der Regel das Finanzamt am Ort der Immobilie, nicht das deines früheren Wohnsitzes.

Ob zusätzlich dein neues Wohnsitzland auf den Gewinn zugreift, hängt vom dortigen Recht und einem möglichen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Bei Immobilien behält nach den üblichen Regeln der Staat das Besteuerungsrecht, in dem das Objekt liegt. Das ist unabhängig davon, ob du in ein EU-Land oder einen Drittstaat ziehst, weil hier deutsches Recht am deutschen Grundstück ansetzt.

Verkaufen oder lieber vermieten

Manche behalten die Immobilie und vermieten sie, statt zu verkaufen. Das kann sinnvoll sein, wenn du dir den Rückweg offenhalten willst oder auf einen besseren Verkaufszeitpunkt wartest. Steuerlich wirst du damit aber nicht frei. Mieteinnahmen aus einer deutschen Immobilie fallen ebenfalls unter die beschränkte Steuerpflicht, und du gibst dafür weiter eine deutsche Steuererklärung über Elster ab. Was besser passt, richtet sich nach deiner Lebensplanung und weniger nach der Steuer allein.

Hinweis

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Steuerberatung. Ob und wie viel Steuer im Einzelfall anfällt, hängt von Kaufdatum, Nutzung, Gewinn und dem Recht deines neuen Wohnsitzlandes ab. Wenn du innerhalb der Zehnjahresfrist mit Gewinn verkaufst, lass die Zahlen vorher von einem Steuerberater rechnen.

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Was du vor dem Verkauf klären solltest

Ein paar Punkte klären sich am besten, bevor du unterschreibst oder gehst. Sie entscheiden im Zweifel über mehrere tausend Euro.

Schritt Warum
Kauf- und Verkaufsdatum prüfen Die zehn Jahre laufen von Notartermin zu Notartermin. Wenige Wochen können über steuerfrei oder steuerpflichtig entscheiden.
Eigennutzung belegen Meldebescheinigungen und Unterlagen sammeln, die zeigen, dass du selbst darin gewohnt hast. Das trägt die Steuerfreiheit.
Vollmacht organisieren Wenn du aus dem Ausland verkaufst, die notarielle Vollmacht rechtzeitig beurkunden oder beglaubigen lassen.
Deutsches Konto behalten Für Kaufpreis, Restschuld beim Kreditgeber und die gesamte Abwicklung ist ein deutsches Konto praktisch.
Steuerberater einbinden Bei Gewinn innerhalb der Frist lohnt die Rechnung im Einzelfall, bevor der Vertrag steht.

Was du dir merken solltest

Selbst bewohnt heißt fast immer steuerfrei, egal ob du in ein EU-Land oder einen Drittstaat ziehst. Vermietet und innerhalb von zehn Jahren verkauft heißt, der Gewinn wird in Deutschland besteuert, auch nach dem Wegzug über die beschränkte Steuerpflicht. Verkaufen selbst kannst du bequem aus dem Ausland per notarieller Vollmacht. Und wenn die Zehnjahresfrist knapp ist, entscheidet manchmal allein der Termin beim Notar über die Steuer.

Stand und Einordnung

Die genannten Regelungen beziehen sich auf § 23 und § 49 EStG in der Fassung 2026. Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Beträge, Fristen und die Besteuerung im Zielland solltest du für deinen Fall prüfen lassen, Stand September 2026.

Quellen und weiterführende Links