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Die wichtigste Nachricht gleich vorweg. Deine Lebensversicherung musst du wegen des Umzugs nicht aufgeben. Der Vertrag ist an dich gebunden und nicht an deinen Wohnsitz in Deutschland, du kannst ihn aus dem Ausland weiterführen, die Beiträge ruhen lassen oder ihn beenden. Welcher dieser Wege passt, entscheidet sich an einer einzigen Frage, nämlich ob du eine reine Risikoabsicherung hast oder einen Vertrag, in dem über die Jahre echtes Geld angespart wurde.

Ich bereite gerade selbst eine Auswanderung vor und habe mir dabei die eigenen Policen vorgenommen. Viele behandeln die Lebensversicherung beim Wegzug nebenbei und kündigen sie vorschnell. Das wird oft teuer, weil beim Kündigen weniger zurückkommt als eingezahlt wurde. Dieser Artikel sortiert die Möglichkeiten und nennt die Stellen im Gesetz, auf die es dabei ankommt.

Für wen dieser Artikel relevant ist

Du hast in Deutschland eine Risikolebensversicherung oder eine kapitalbildende Lebensversicherung abgeschlossen, planst den Wegzug und fragst dich, ob der Schutz weiter gilt und was mit deinen Beiträgen passiert.

Risikoschutz oder Sparvertrag, der Unterschied zählt

Bevor du irgendetwas entscheidest, kläre, welche Art von Vertrag vor dir liegt. Eine Risikolebensversicherung zahlt ausschließlich im Todesfall. Sie enthält keinen Sparanteil und hat deshalb auch keinen Wert, den man sich auszahlen lassen könnte. Beendest du sie, endet schlicht der Schutz.

Die kapitalbildende Lebensversicherung ist ein anderes Produkt. Neben dem Todesfallschutz steckt in ihr ein Sparanteil, der über die Laufzeit wächst und verzinst wird. Genau dieser angesparte Teil macht die Police beim Auswandern zur Entscheidung, weil du mit ihm etwas tun kannst. Für die klassische und die fondsgebundene Variante gelten dabei dieselben Grundregeln.

Deine Police läuft weiter, auch im Ausland

Der Umzug ins Ausland beendet den Vertrag nicht automatisch. Eine Lebensversicherung hängt an deiner Person, nicht an einer Meldeadresse. In aller Regel kannst du die Beiträge aus dem Ausland weiterzahlen, meist per Lastschrift von einem Konto im Euroraum. Manche Versicherer wollen dafür weiterhin eine deutsche Bankverbindung, das legt jeder Anbieter in seinen Bedingungen selbst fest.

Wirf vor dem Wegzug einen Blick in genau diese Bedingungen. Einige Verträge schränken den Schutz für bestimmte Länder oder für längere Aufenthalte in Krisengebieten ein. Eine allgemeine Pflicht, der Versicherung deinen Umzug zu melden, ergibt sich daraus in der Regel nicht, ein kurzer Anruf beim Anbieter erspart dir aber später die böse Überraschung, dass eine Zahlung ins Leere läuft.

Beiträge aussetzen statt vorschnell kündigen

Wird dir der Beitrag im Ausland zu hoch, steht am Anfang nicht gleich die Kündigung. Nach § 165 VVG kannst du jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode verlangen, dass dein Vertrag beitragsfrei gestellt wird. Der Vertrag läuft dann ohne weitere Zahlungen weiter, die garantierte Leistung fällt entsprechend kleiner aus. Für viele Auswanderer ist das der ruhigere Weg, weil der bereits aufgebaute Sparanteil erhalten bleibt und sich weiter verzinst, statt mit Verlust aus dem Vertrag gerissen zu werden.

Kündigen und der Rückkaufswert

Beenden kannst du deine kapitalbildende Lebensversicherung natürlich trotzdem. Nach § 168 VVG ist die Kündigung bei laufenden Beiträgen jederzeit zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode möglich. Ausgezahlt wird dann der Rückkaufswert. § 169 VVG beschreibt ihn als das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnete Deckungskapital deines Vertrags.

Der Haken steckt in der Höhe dieses Werts. Gerade in den ersten Jahren liegt der Rückkaufswert oft deutlich unter dem, was du eingezahlt hast, weil die Abschluss- und Vertriebskosten dem Vertrag vorab belastet wurden. Wer kurz nach Vertragsbeginn kündigt, lässt einen spürbaren Teil seines Geldes liegen. Bei einer reinen Risikolebensversicherung gibt es ohnehin nichts auszuzahlen, hier verfällt mit der Kündigung nur der Schutz.

Finger weg von der Kündigung, wenn es sich um eine geförderte Altersvorsorge handelt. Eine zertifizierte Rürup-Rente lässt sich nicht einfach kündigen und auszahlen, das Guthaben ist bis zum Rentenbeginn gebunden. Was beim Wegzug mit solchen Verträgen geschieht, steht im Beitrag zur Rürup-Rente beim Auswandern.

Weg Was passiert Für wen
Weiterzahlen Schutz und Sparanteil bleiben voll erhalten, Beiträge laufen aus dem Ausland weiter. Wer die Leistung braucht und sich die Beiträge leisten kann.
Beitragsfrei stellen Keine Zahlungen mehr, die garantierte Leistung sinkt, das Guthaben bleibt angelegt. Wer die laufende Belastung senken, aber nicht verlieren will.
Kündigen Vertrag endet, Auszahlung des Rückkaufswerts, der früh unter den Einzahlungen liegt. Wer das Geld kurzfristig braucht und den Verlust bewusst in Kauf nimmt.
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Alle Schritte im Überblick

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Was der Fiskus mit der Auszahlung macht

Lässt du dir eine kapitalbildende Lebensversicherung auszahlen, schaut das Finanzamt auf den Ertrag. Steuerlich zählt bei Verträgen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, nur der Unterschied zwischen der Auszahlung und den eingezahlten Beiträgen, geregelt in § 20 EStG. Kommt das Geld erst nach mindestens zwölf Jahren Laufzeit und ab einem bestimmten Lebensalter, setzt das Finanzamt nur die Hälfte dieses Ertrags an. Das genaue Alter hängt vom Abschlussjahr ab, im Grundfall ist es das vollendete 60. Lebensjahr, bei jüngeren Verträgen liegt es höher.

Mit dem Wegzug verschiebt sich diese Lage. Solange du in Deutschland steuerpflichtig bist, greift die Regel so, wie sie im Gesetz steht. Hast du deinen Wohnsitz hier aufgegeben, hängt die Besteuerung der Auszahlung von deinem neuen Wohnsitzland und dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Das ist der Punkt, an dem sich der Blick auf deinen konkreten Fall lohnt, am besten mit einer Steuerberatung.

Todesfall und wer das Geld bekommt

Der eigentliche Zweck einer Lebensversicherung bleibt der Schutz der Hinterbliebenen. Wer im Todesfall das Geld erhält, legst du über das Bezugsrecht fest, und dieses Bezugsrecht wirkt unabhängig von deinem Testament. Beim Auswandern solltest du es bewusst prüfen und auf dem aktuellen Stand halten. Je nachdem, wer begünstigt ist und in welchem Verhältnis diese Person zu dir steht, kann auf die Todesfallleistung Erbschaftsteuer anfallen. Mehr dazu steht im Beitrag zu Testament und Erbrecht beim Auswandern.


Was du dir merken solltest

Die Lebensversicherung ist kein Vertrag, den du beim Wegzug reflexhaft beenden musst. Eine Risikolebensversicherung schützt deine Familie weiter, solange die Beiträge laufen. Bei einer kapitalbildenden Police hast du mehr Spielraum, weil Geld im Vertrag steckt. Du kannst sie weiterführen, die Beiträge ruhen lassen oder dir am Ende den Wert auszahlen lassen.

Vor der Kündigung lohnt die nüchterne Rechnung. Häufig trägt ein ruhend gestellter Vertrag am Ende mehr aus, als eine Auflösung mit Verlust je einbringen würde. Nach derzeitiger Rechtslage ist das für die meisten der ehrlichere Blick auf die eigene Police.

Hinweis

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Versicherungs-, Steuer- oder Rechtsberatung. Ob du deine Police weiterführst, beitragsfrei stellst oder kündigst, hängt von deinem Vertrag, deinem Zielland und deiner persönlichen Lage ab. Verbindlich ist der Wortlaut deiner Versicherungsbedingungen. Der Stand dieser Übersicht ist Oktober 2026.

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Quellen und weiterführende Links