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Wer eine betriebliche Altersversorgung hat und Deutschland verlässt, verliert das angesparte Guthaben nicht. Die Anwartschaft bleibt bestehen, solange sie unverfallbar ist. Was sich ändert, ist meistens die Einzahlung, denn die arbeitgeberfinanzierte bAV hängt am Arbeitsverhältnis. Endet der Job vor dem Wegzug, ruht der Vertrag danach in aller Regel.

Mitnehmen im Sinne von umziehen lässt sich eine deutsche Betriebsrente nicht. Sie bleibt an den deutschen Durchführungsweg gebunden, ganz gleich, ob du nach Argentinien, Portugal oder in die USA ziehst. Dieser Artikel sortiert, was mit deiner Anwartschaft passiert, wann eine Auszahlung überhaupt möglich ist, wie die spätere Rente besteuert wird und wann darauf noch deutsche Krankenkassenbeiträge anfallen.

Für wen dieser Artikel relevant ist

Du hast über deinen Arbeitgeber eine Direktversicherung, eine Pensionskasse, einen Pensionsfonds oder eine andere Betriebsrente und planst den Wegzug. Du willst wissen, ob dein Guthaben erhalten bleibt, ob du an das Geld kommst und was steuerlich und bei der Krankenkasse auf dich zukommt.

Deine Anwartschaft bleibt beim Wegzug erhalten

Ob dein Anspruch beim Ausscheiden erhalten bleibt, regelt § 1b Absatz 1 Betriebsrentengesetz. Danach behältst du die Anwartschaft, wenn dein Arbeitsverhältnis nach deinem 21. Lebensjahr und noch vor dem Rentenfall endet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens drei Jahre bestanden hat. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist die Anwartschaft unverfallbar. Hast du per Entgeltumwandlung aus deinem Lohn gespart, gilt das nach § 1b Absatz 5 sofort, ohne Mindestalter und ohne drei Jahre. Sie geht dir also nicht verloren, wenn du kündigst oder das Land verlässt.

Die Einzahlung ist eine andere Frage. Bei einer arbeitgeberfinanzierten Zusage enden die Beiträge, sobald das Arbeitsverhältnis endet. Auch die Entgeltumwandlung, bei der du aus deinem Bruttolohn sparst, läuft nur so lange, wie du dort beschäftigt bist. Das bereits gebildete Guthaben bleibt in beiden Fällen im Vertrag und wird weiter verzinst oder angelegt.

Die fünf Durchführungswege und der Wegzug

Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Wege, über die eine Betriebsrente läuft. Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind kapitalgedeckt, hier steckt dein Geld bei einem Versicherer oder einer Versorgungseinrichtung. Bei der Direktzusage und der Unterstützungskasse zahlt das Unternehmen die spätere Rente aus eigenen Mitteln. § 1b Betriebsrentengesetz schützt deine unverfallbare Anwartschaft über alle fünf Wege hinweg.

Umziehen lässt sich keiner dieser Wege ins Ausland. Deine Betriebsrente bleibt beim deutschen Anbieter, auch wenn du längst woanders wohnst, und wird später von dort auf dein Konto überwiesen. Ein Umzug des Vertrags in ein ausländisches Rentensystem ist im deutschen Recht nicht vorgesehen, ausgezahlt wird aus dem deutschen Vertrag.

Ein Punkt lohnt sich zu kennen. Hast du per Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds gespart, räumt dir § 1b Absatz 5 Betriebsrentengesetz das Recht ein, die Versicherung nach dem Ausscheiden mit eigenen Beiträgen fortzuführen. Du kannst den Vertrag also privat weiterführen, statt ihn ruhen zu lassen. Ob sich das rechnet, hängt von den Konditionen deines konkreten Vertrags ab und gehört vor dem Wegzug mit dem Anbieter besprochen.

Kleine Anwartschaften kann der Arbeitgeber abfinden

Im Normalfall lässt sich eine unverfallbare Anwartschaft nicht auf einen Schlag auszahlen. Bei kleinen Beträgen macht das Gesetz eine Ausnahme. Nach § 3 Absatz 2 Betriebsrentengesetz kann der Arbeitgeber eine Anwartschaft ohne deine Zustimmung abfinden, wenn die spätere Monatsrente 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt und bei einer Kapitalleistung unter 18 Zehnteln dieser Bezugsgröße bleibt.

2026 liegt die monatliche Bezugsgröße bei 3.955 Euro. Die Grenze für eine zustimmungsfreie Abfindung liegt damit bei rund 59 Euro Monatsrente, bei einer einmaligen Kapitalleistung bei rund 7.119 Euro. Liegt deine Anwartschaft darunter, kann der Arbeitgeber sie beim Ausscheiden auszahlen. Das ist sein Recht, kein Anspruch, den du selbst durchsetzen kannst.

Eine Besonderheit gilt innerhalb der EU. Nimmst du nach dem Ausscheiden ein neues Arbeitsverhältnis in einem anderen EU-Staat auf und meldest das deinem früheren Arbeitgeber innerhalb von drei Monaten, darf er die Anwartschaft nur mit deiner Zustimmung abfinden. Wer nach Argentinien oder in ein anderes Land außerhalb der EU zieht, fällt nicht unter diesen besonderen Schutz.

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Wie die Betriebsrente später besteuert wird

Betriebsrenten werden nachgelagert besteuert. Steuerfrei oder gefördert bleibt die Ansparphase, versteuert wird die spätere Auszahlung. Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds greift § 22 Nummer 5 Einkommensteuergesetz. Wurden die Beiträge während des Arbeitslebens steuerlich gefördert, ist die spätere Leistung in voller Höhe steuerpflichtig.

Welcher Staat diese Rente besteuern darf, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen mit deinem Zielland ab. Das kann Deutschland sein, das kann der neue Wohnsitzstaat sein. Kläre die Behandlung im Zielland früh, denn eine Betriebsrente aus Deutschland kann dort anders angefasst werden als hier.

Beiträge zur Krankenversicherung auf die Betriebsrente

Betriebsrenten zählen in Deutschland zu den Versorgungsbezügen. Nach § 229 SGB V sind sie in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig. Das trifft dich aber nur, solange du Mitglied der deutschen GKV bist. Wer beim Wegzug aus der deutschen Krankenversicherung ausscheidet und sich im Zielland versichert, zahlt darauf in aller Regel keine deutschen Beiträge.

Ausgenommen ist außerdem ein wichtiger Fall. Wer seinen Vertrag nach dem Ausscheiden als alleiniger Versicherungsnehmer mit eigenen, nicht vom Arbeitgeber gezahlten Beiträgen weiterführt, zahlt auf diesen selbst finanzierten Teil der späteren Leistung keine Krankenkassenbeiträge. Das macht die private Fortführung aus dem vorigen Abschnitt noch etwas interessanter.

Frage beim Wegzug Was gilt
Anwartschaft bleibt erhalten Ja, bei Entgeltumwandlung sofort, sonst nach dem 21. Lebensjahr und ab drei Jahren Zusage.
Betriebsrente ins Ausland mitnehmen Nein, sie bleibt beim deutschen Durchführungsweg und wird von dort ausgezahlt.
Vertrag privat weiterführen Bei Entgeltumwandlung möglich, mit eigenen Beiträgen nach dem Ausscheiden.
Auszahlung auf einen Schlag Nur bei kleinen Anwartschaften, als Abfindung durch den Arbeitgeber.
Steuer auf die spätere Rente Nachgelagert, geförderte Beiträge führen zu voll steuerpflichtiger Leistung.
Krankenkassenbeitrag auf die Rente Nur solange du in der deutschen GKV bist, privat finanzierte Teile bleiben frei.

Was du dir merken solltest

Die betriebliche Altersvorsorge ist beim Auswandern kein Verlustgeschäft. Der Vertrag bleibt, dein Guthaben bleibt, nur die Einzahlung endet meist mit dem Job. An das Geld kommst du vorher nicht heran, ausgezahlt wird später eine Rente aus dem deutschen Vertrag. Nur kleine Anwartschaften darf der Arbeitgeber vorher abfinden.

Kläre die Reihenfolge früh, am besten noch von Deutschland aus. Sprich mit deinem Anbieter über eine mögliche private Fortführung und lass dir die steuerliche Behandlung im Zielland von einem Fachmann bestätigen. Die Regeln unterscheiden sich je nach Durchführungsweg und je nach Land.

Wie die Riester-Förderung beim Wegzug behandelt wird, steht im Beitrag zur Riester-Rente beim Auswandern. Was mit einem privaten Rürup-Vertrag passiert, klärt der Artikel zur Rürup-Rente beim Auswandern. Wie deine gesetzliche Rente im Ausland besteuert wird, zeigt der Beitrag Rente im Ausland versteuern.

Hinweis

Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick zur betrieblichen Altersvorsorge beim Wegzug. Regeln, Beträge und die Besteuerung ändern sich und werden im Einzelfall unterschiedlich angewandt. Verbindliche Auskunft bekommst du bei deinem Anbieter, deiner Krankenkasse und einem Steuerberater. Das ist keine Steuer- oder Rechtsberatung, Stand September 2026.

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Quellen und weiterführende Links